Betriebliche Übung
Hallo zusammen,
brauche ganz dringend Eure hilfe...... Es geht um das "betriebliche Übung". Ereignisse die mehrere Jahre zur selben Zeit stattgefunden haben. Laut dem Arbeitsgesetz §30 (d) bedarf die betriebliche Übung die aufgehoben werden soll eine vorzeitige Kündigung. Wie ist die Frist hierzu? Vielen Dank im voraus. Tyra
Community-Antworten (2)
10.04.2007 um 13:21 Uhr
Hallo Tyra, Der Arbeitgeber hat nur eingeschränkte Möglichkeiten , sich von einer betrieblichen Übung wieder zu trennen. Die über eine betriebliche Übung entstandenen Rechte werden Bestandteil der Arbeitsverträge. Das rechtliche Instrumentarium für Veränderungen hält zunächst eine einvernehmliche Lösung bereit: Änderungs- oder Aufhebungsvertrag. Für eine einseitige Änderung bieten sich ein Widerruf und eine Änderungskündigung an. Kollektivrechtlich ist eine ablösende Betriebsvereinbarung denkbar. Schließlich kann eine gegenläufige, negative betriebliche Übung entstehen.
10.04.2007 um 13:25 Uhr
Noch ne Frage: Was ist das Arbeitsgesetz?????????????????
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