Hallo zusammen,

brauche ganz dringend Eure hilfe......
Es geht um das "betriebliche Übung". Ereignisse die mehrere Jahre zur selben Zeit stattgefunden haben.
Laut dem Arbeitsgesetz §30 (d) bedarf die betriebliche Übung die aufgehoben werden soll
eine vorzeitige Kündigung.
Wie ist die Frist hierzu?
Vielen Dank im voraus.
Tyra