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Längere Abwesenheit vom BR

G
Gegendruck
Jan 2018 bearbeitet

Ein Betriebsratsmitglied geht 1 Jahr in Elternzeit und steht somit mindestens ein Jahr seinen Kollegen nicht zur Verfügung und kann die Interessen nicht mit vertreten. Bleibt er trotzdem ein Mitglied des Betriebsrates??? Oder scheidet er aus und ein Ersatzmitglied rutscht als Stamm-Mitglied nach?? Wenn dies so wäre und der Kollege kommt nach einem Jahr wieder ist er dann wieder ein vollwertiges Betriebsratsmitglied ??? Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

06.04.2007 um 20:52 Uhr

@Gegendruck Das BRM könnte trotz Elternzeit trotzdem zum BR kommen. Auch stehen ihm/ihr dann Fahrtkosten zu, wie das BAG zu berichten weiss.

Will das ordentliche BRM für ein Jahr nicht teilnehmen, gilt: Das BRM ist für ein Jahr entschuldigt und die Ersatz-BRM's regelmäßig zu laden.

J
jobst

06.04.2007 um 23:26 Uhr

Während der Elternzeit ruht das BR-Mandat. Das Ersatzmitglied vertritt das Mitglied und rutscht nach dem Ende der Elternzeit wieder auf die 'Ersatzliste'. Anders wäre es, wenn die/der BR, der in Elternzeit geht, offiziell auf sein Mandat verzichtet(aber dann für immer)

P
Peanuts

07.04.2007 um 11:04 Uhr

Während der Elternzeit ruht das BR-Mandat.

Falsch!

H
Heini

07.04.2007 um 23:00 Uhr

Das Betriebsratsmitglied bleibt auch in der Elternzeit weiterhin ein Betriebsratsmitglied und gilt als zeitweilig verhindert. Während der zeitweiligen Verhinderung entscheidet des Betriebratsmitglied selbst ob es an den Sitzungen des Betriebsrats teilnimmt oder nicht. Nimmt das verhinderte Betriebsratsmitglied nicht an der Sitzung teil, ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden.

C
cap

13.04.2007 um 15:09 Uhr

Wie sieht es aus, wenn ein BR-Mitglied, um beruflich weiterzukommen, für 1-2 Jahre ins Ausland geht? Gilt er dann auch als zeitweilig verhindert? Muss er dann sein mandat niederlegen? Oder würde die Abwesenheit dazuführen, dass für ihn kein Ersatzmitglied eingeladen werden darf? vielen dank!

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