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Einstellung - nachträgliche Zustimmung?

G
Günni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir wurde um die Zustimmung zu einer Einstellung gebeten. Allerdings haben wir nun festgestellt, dass der Betreffende schon seit einer Woche im Unternehmen arbeitet.

Im Grunde hat keiner was gegen die Einstellung, aber dagenen, das die Zustimmung nachträglich eingeholt werden soll.

Kann uns jeman einen Tipp geben, wie wir uns verhalten sollen?

Danke

Günni

4.10501

Community-Antworten (1)

V
Versucher

05.04.2007 um 15:14 Uhr

Hallo Günni, schau dir mal die §§ 99 - 101 BetrVG an. Wenn ihr mit der Einstellung einverstanden seid, würde ich trotzdem den AG über die Gesetzeslage, besonders über das Zwangsgeld von 250 pro Tag informieren.

Solche Fehler der AG-Seite können gelegentlich als "Joker" bei schwierigen Verhandlungen benutzt werden. Denn ihr kommt dem AG ja mit der Zustimmung entgegen. Bekundet euer Wohlwollen und macht darauf aufmerksam, dass ihr es an passender Stelle zurückfordern werdet.

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