Erstellt am 05.04.2007 um 10:22 Uhr von Angi1
Hallo Lonie,
siehe dazu § 27 BetrVG .
Jedes Mitglied hat 1 Stimme und es wird geheim gewählt. Der BA besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Gewählt werden müssen in eurem Fall 3 zuätzliche BR Mitglieder.
MfG
Angi1
Erstellt am 05.04.2007 um 10:50 Uhr von voto
@Angie1
Stimme Dir zwar achlich zu aber woher weißt Du, dass lonie ein BA gründen will?
Erstellt am 05.04.2007 um 11:11 Uhr von Werner
@voto,
weil der BA das einzige vorgeschriebene Gremium ist das ein 9er BR bilden muß!
Erstellt am 05.04.2007 um 12:00 Uhr von rolfo2
@ voto/Werner
wer mitdenkt ist im Vorteil
Erstellt am 05.04.2007 um 12:19 Uhr von Werner
Rolfo=rolfo2?????????????????ß
Erstellt am 05.04.2007 um 13:32 Uhr von rolfo2
Rolfo=rolfo2?????????????????
ja, Werner
frohe Ostern
Erstellt am 08.04.2007 um 21:49 Uhr von Kölner
@all
Ähmm...und der WA, ASA und GBR?
Erstellt am 08.04.2007 um 22:23 Uhr von Lotte
@alle,
und was ist, wenn es nur einen gemeinsamen Wahlvorschlag gibt, wieviel Stimmen hat man dann? ;-))
Frohe Ostern