Erstellt am 05.04.2007 um 09:17 Uhr von voto
@cardoso
Ich frage mich gerade warum Du das wissen musst...
Erstellt am 05.04.2007 um 09:25 Uhr von Angi1
Hallo Cardoso,
Zu deiner 1. Frage siehe den § 34 SGB IX und zur 2. Frage § 71 SGB IX.
MfG
Angi1
Erstellt am 08.04.2007 um 21:05 Uhr von Kölner
@cardoso
Ich wusste gar nicht, dass es "Lohnzuschüsse" gibt, wenn man Kollegen mit einem wie auch immer eingestuften GdB beschäftigt.
Ich hoffe nicht, dass Du gehofft hast, dass der An mit GdB hätte hoffen können, dass mit diesem wie auch immer vorhandenen Geld etwas hätte ausgeschüttet werden können.
@Angi1
Ich hätte ja eher an § 77 Abs. 2 SGB IX gedacht...