Erstellt am 04.04.2007 um 21:00 Uhr von JoK
Es gibt ein Video *und* die Personalien des Angreifers wurden aufgenommen?
Dann wuerde ich sagen, die Angegriffene kann ggf. Strafantrag gegen denjenigen erstatten, der offensichtlich als Taeter festgestellt wurde.
Ob die Fuersorgepflicht des Arbeitgebers hier eine Anzeige gebietet, kann ich nicht sagen; auf jeden Fall sollte die Kollegin genug "Munition" besitzen, um direkt gegen den rabiaten Kunden vorzugehen.
Gruss
JoK
Erstellt am 04.04.2007 um 21:16 Uhr von Mona-Lisa
@Biker35,
ihr könnt dagegen nicht viel machen, da ist euer AG in die Pflicht zu nehmen, denn es ist seine Arbeit, sowas zu unterbinden!
Erstellt am 04.04.2007 um 22:04 Uhr von JoK
@Mona-Lisa
Einen solchen Vorfall zu unterbinden duerfte im gegebenen Fall - IMHO - schwierig werden, da eine Kassiererin in der Regel vor solchen durchaus ungewoehnlichen Vorfaellen nicht durch entsprechende Schutzmassnahmen zu bewahren ist. Bei "uns" wuerde die Dienststelle in einem vergleichbaren Fall im Rahmen ihrer Fuersorgepflicht einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Falls der Arbeitgeber in der "freien Wirtschaft" hierzu nicht verpflichtet sein sollte, wuerde ich sagen, dass die Kollegin die entsprechenden Schritte einleitet und Wachmann und Supervisor als Zeugen benannt und das Video als Beweismittel beigezogen wird. Es duerfte sich aber grundsaetzlich um ein Verfahren handeln, dass sich ausserhalb der personalvertretungsrechtlichen Sphaere bewegt ...
Gruss
JoK
Erstellt am 04.04.2007 um 22:05 Uhr von Heini
Da wird ein Arbeitnehmer von einem Kunden körperlich angegriffen und man kann dagegen nichts machen, da es Sache des Arbeitgebers ist so etwas zu unterbinden???
Dieser Gedankengang von Mona-Lisa dürfte wohl etwas daneben sein.
Hier hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen. Dies sollte schnellstmöglich geschehen, damit das Beweismittel (Video) sichergestellt werden. Sind die Personalien nicht bekannt, sollte die Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit im Wege einer privaten Klage (wenn Täter bekannt) ein Schmerzensgeld zu beantragen.
Es würde auch reichen, wenn ein Kunde diese Tat der Staatsanwaltschaft melden würde. Da Körperverletzung ein Offizialdelikt ist, wäre die Staatsanwaltschaft beim Verdacht einer Straftat auch ohne Vorliegen einer Anzeige oder eines Strafantrags von Amts wegen zur Ermittlung verpflichtet.
Erstellt am 04.04.2007 um 22:56 Uhr von hans
"eine Kiste mit Getränkedosen" ... ist ja ein unübliches Mittel, wenn mal tätlich werden will. Ist der Vorsatz des Kunden den klar gewesen?
Erstellt am 05.04.2007 um 00:07 Uhr von Akira
Frage an hans
Zerbrochenen Flaschenhals am Hals der MA-Kasse während Kumpel den Kollegen der Ma-Kasse zu Klump haut.
Ist hier der Vorsatz klar?
Für mich ist das Verhalten des Verantwortlichen ja unter aller .....!
wie weit geht denn hier die Führsorgepflicht.
Dies sollte der BG und dem Betriebsarzt gemeldet werden.
Wäre ich MA-Kasse würde ich zum Doc gehen! (Arbeitsunfall!!!!)
Denn dies zählt zu den Arbeitsunfällen die gemeldet werden sollten.
Die Hemmschwelle fällt noch weiter, wann wollt ihr denn reagieren ?
Erstellt am 05.04.2007 um 06:21 Uhr von hans
@akira:
dann wäre vorsatz gegeben, ja. dann wäre auch klar straftatbestand gegeben, sowohl gegen die 'kunden' wie den supervisior wegen laufen lassen (das heißt dann glaub ich 'verschleppen der aufklärung', ggf. sogar (passive) beteiligung).
scheint hier nun aber nicht gegeben zu sein, den dann geht man mit dem 'kunden' nicht in's büro um video zu gucken, sondern auf die polizei zu warten.... ich fragte vor allem, weil kassierer/innen i.d.r. nicht nur an der kasse arbeiten sondern auch einräumen etc. und ein unglücklicher zufall durchaus gegeben sein kann, also ein 'normaler' arbeitsunfall'. die folgenden maßnahmen (arbeitsunfall -> arzt -> berufsgenossenschaft) halte ich daher für selbstredend.
(auch wenn ich wohl vermuten (weil nicht mein bereich) kann, dass die für mich normale maßnahme "arzt" im einzelhandel wohl schon ein schwieriger sonderfall darstellen wird)
Erstellt am 05.04.2007 um 07:44 Uhr von Calico Jack
@all
Der Supervisor hätte mindestens von seinem Hausrechtgebrauch machen müssen und diesem Kunden ein Hausverbot aussprechen müssen. Aber nicht noch abkassieren und dann einfach so gehen lassen.
Erstellt am 05.04.2007 um 08:56 Uhr von Thom220
Hallo
Es gibt eben Kunden die haben sich nicht unter Kontrolle.
So ein ähnlicher Fall ist meiner Frau auch schon Passiert.
Vorgehensweise Privat Klage wegen Körperverletzung. Erst danach wurde der AG Aktiv
er sprach dem Kunden ein Lebenslanges Hausverbot aus. Vom Gericht gab es 900 € Schmerzensgeld usw.
Erstellt am 05.04.2007 um 16:41 Uhr von Biker35
Es gibt zwar das Video (aus dem die Absicht übrigens klar ersichtlich ist), aber die Personalien wurden nicht aufgenommen.
Es gab heute morgen ein Gespräch zwischen dem verantwortlichen Supervisor und dem Shopmanager. Was da genau gesprochen wurde, weiss ich nicht. Ergebnis ist jedenfalls, dass der Kunde (von dem wir wie gesagt keine Personalien haben) lebenslang Hausverbot erhält und dass künftig die Kassenleiter solche Kunden aus dem Laden entfernen können, ohne vorher den Supervisor rufen zu müssen. Problem: es gibt mutige und nicht mutige Kassenleiter. Die einen hätten den Kunden sowieso vor die Tür gesetzt, die anderen werden sich das nicht trauen. Da hilft dann wohl nur gucken, wer Dienst hat und im Zweifelsfall Helm mitnehmen...
Ob es für den Supervisor Konsequenzen gegeben hat, ist nicht bekannt geworden.
Erstellt am 05.04.2007 um 23:09 Uhr von Akira
@ all
etwas mehr zu meinem Fall, MA-Leergut beobachtet einen jungen Mann, wie dieser versucht bereits abgegebenes Leergut zuentwenden um dies wieder neu ab zu geben.
MA-Leergut spricht ihn darauf hin an, laß es bleiben das bringft Dir nichts.
Der junge Mann sagte. halt s Maul sonst setzt es was, er verlässt den Gtränkeshop.
erster Gedanke der Anwesenden nomal gut gegangen.
denkste. Um ware aufzufüllen muss bei uns im Getränkeshop ein Rolltor geöffnet werden, um mit dem Stapler Ware rein zu schaffen.
Also , Rolltor auf und da standen dann der junge Mann und sein Kumpel, sahen den MA- Leergut schnappten sich Glasflaschen und droschen auf diesen ein, gut das er wie wir hier sagen ein Hungerhacken ist er flüchtete in einen Verteilerschrank.
hier kannste nicht bleiben die schlagen die tot war sein Gedanke,er fand in diesem Schrank eine Holzlatte mit der er auf einen der Beiden los ging, nummero zwei war zu diesem Zeitpunkt mit dem abgebrochenen Flaschenhals bei der MA-Kasse um diese in Schach zu halten, mit den Worten wenn Du nicht parierst stech ich Dich ab.
Die Gruppe bewegte sich durch die Mall in Richtung Laden, den MA-Leergut vor sich hertreibend.
Dies nutzte MA- Kasse um einen Notruf abzusetzen, der dann über die Info zur Polizei weiter geleitet wurde, bei deren Nachfrage was denn sei hielt MA-Info den Hörer hoch, darauf die Herrn wir hören es kommen sofort.
Die Polizei war schnell da.
Der Brüller war ein Kunde, welcher meinte bemerken zu müssen was wir denn für ein Laden wären in dem Kunde von Mitarbeitern mit einer Latte geschlagen werden, worauf ein Polizist ihm nett aber bestimmt sagte man hätte doch besser hinsehen sollen.
Ja was kam bei rum: Gerichtsverhandlung ergebnis alle lauefn noch frei rum ( nur Bewährung) und die Hitzköpfe kaufen noch immer ihre Getränke bei uns ein.
Wenn die beiden MA von damals Sie dann sehen sträuben sich ihre Nackenhaare, kein Hausverbot,weil unsere GF gepennt hat.
Grund: ach der Spinner von Fasi.
Innerbetrieblich hat dies grosse Wellen geschlagen.