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Betriebsrat abwählen?

B
Bommel
Feb 2019 bearbeitet

In unserer Firma gibt es einige Chef-getreue die versuchen durch eine Unterschriften- sammlung den BR abzuwählen! Unser BR arbeitet nach Recht und Gesetz. Es gibt 7 Mitglieder wobei unser Vorsitzender auch Konzern -BR Vorsitzender ist.Meine Frage : Kann man einen BR. so eifach abwählen ?? Ich hoffe nicht ! Bitte antwortet!!

22.93107

Community-Antworten (7)

W
wanst37

03.04.2007 um 23:00 Uhr

Ja, sie sind Schleimer. Reicht das, als Antwort? ;o)

Stell doch bitte erst mal eine Frage.

M
Mona-Lisa

03.04.2007 um 23:33 Uhr

@wanst37, naja, eigentlich ist doch klar, was Bommel wissen will.

@Bommel, Wenn du dich in den § 23, III. "Auflösung des Betriebsrats" aus dem BetrVG mit Kommentar reinliest, wird sich sehr schnell herausstellen, dass so ein Verfahren nicht so einfach ist.....

Ich kann mich des Eindruck's nicht verwehren, dass die paar Chefgetreuen gar nicht wissen, wie so ein Verfahren eingeleitet werden müsste!

W
wanst37

04.04.2007 um 01:22 Uhr

@Mona-Lisa

Die Fragestellung könnte sich auch auf mögliche Gegenmaßnahmen des BR beziehen. ;o)

@bommel

Würde gern wissen:

  1. ob es AN oder BR-Mitglieder sind, die sich beim Chef einschleimen.
  2. ob der gesamte BR oder nur einzelne Mitglieder abgewählt werden sollen.
  3. zu welcher Frage hättest du gern Informationen.
W
wölfchen

04.04.2007 um 16:29 Uhr

Hallo Bommel, bleib man ganz unruhig! Bei uns im Haus hat auch schon mal auf Betreiben einer bösen Dame, die als Vorgesetzte auch was zu sagen hat, eine Unterschriftensammlung stattgefunden. Es haben sogar einige aus Angst unterschrieben - Ergebnis gleich Null! Wie Mona-Lisa schon beschrieben hat, ist es gar nicht so einfach, einen BR wegzubekommen. Und bei der nächsten Wahl bekam die Dame ihre Klatsche: 84 % haben den BR wiedergewählt! Also cool bleiben ;-)

H
Heini

05.04.2007 um 00:42 Uhr

Eine Abwahl des Betriebsrates durch eine Unterschriftensammlung ist nicht möglich.

Gem.: §23 Abs.:1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beim Arbeitsgericht beantragen. Diesen Auflösungsantrag wird das ArbG nur stattgeben wenn der BR massiv und ständig gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen hat. Begründungen, wie, wir fühlen uns vom BR nicht mehr vertreten, der BR ist Arbeitgeberfreundlich, wir wollen die abgeschlossene Betriebsvereinbarungen nicht, usw. sind keinesfalls geeignet eine Auflösung des BR zu begründen. Also locker bleiben.

H
Hain

10.04.2007 um 14:10 Uhr

Wenn Ihr nach Recht und Gesetz arbeitet, kann ja nichts passieren. Hoffentlich beachtet ihr nicht nur das. Nicht nur machen, was das Recht des BR ist, sondern auch die Pflichten einhalten.

A
albimax

07.06.2008 um 01:15 Uhr

..wirklich schade dass man euch pack nicht abwählen kann.ihr seid das geschwür am arsch der wirtschaft

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