Erstellt am 03.04.2007 um 21:00 Uhr von wanst37
Ja, sie sind Schleimer.
Reicht das, als Antwort? ;o)
Stell doch bitte erst mal eine Frage.
Erstellt am 03.04.2007 um 21:33 Uhr von Mona-Lisa
@wanst37,
naja, eigentlich ist doch klar, was Bommel wissen will.
@Bommel,
Wenn du dich in den § 23, III. "Auflösung des Betriebsrats" aus dem BetrVG mit Kommentar reinliest, wird sich sehr schnell herausstellen, dass so ein Verfahren nicht so einfach ist.....
Ich kann mich des Eindruck's nicht verwehren, dass die paar Chefgetreuen gar nicht wissen, wie so ein Verfahren eingeleitet werden müsste!
Erstellt am 03.04.2007 um 23:22 Uhr von wanst37
@Mona-Lisa
Die Fragestellung könnte sich auch auf mögliche Gegenmaßnahmen des BR beziehen.
;o)
@bommel
Würde gern wissen:
1. ob es AN oder BR-Mitglieder sind, die sich beim Chef einschleimen.
2. ob der gesamte BR oder nur einzelne Mitglieder abgewählt werden sollen.
3. zu welcher Frage hättest du gern Informationen.
Erstellt am 04.04.2007 um 14:29 Uhr von wölfchen
Hallo Bommel,
bleib man ganz unruhig! Bei uns im Haus hat auch schon mal auf Betreiben einer bösen Dame, die als Vorgesetzte auch was zu sagen hat, eine Unterschriftensammlung stattgefunden. Es haben sogar einige aus Angst unterschrieben - Ergebnis gleich Null! Wie Mona-Lisa schon beschrieben hat, ist es gar nicht so einfach, einen BR wegzubekommen. Und bei der nächsten Wahl bekam die Dame ihre Klatsche: 84 % haben den BR wiedergewählt! Also cool bleiben ;-)
Erstellt am 04.04.2007 um 22:42 Uhr von Heini
Eine Abwahl des Betriebsrates durch eine Unterschriftensammlung ist nicht möglich.
Gem.: §23 Abs.:1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beim Arbeitsgericht beantragen.
Diesen Auflösungsantrag wird das ArbG nur stattgeben wenn der BR massiv und ständig gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen hat. Begründungen, wie, wir fühlen uns vom BR nicht mehr vertreten, der BR ist Arbeitgeberfreundlich, wir wollen die abgeschlossene Betriebsvereinbarungen nicht, usw. sind keinesfalls geeignet eine Auflösung des BR zu begründen.
Also locker bleiben.
Erstellt am 10.04.2007 um 12:10 Uhr von Hain
Wenn Ihr nach Recht und Gesetz arbeitet, kann ja nichts passieren. Hoffentlich beachtet ihr nicht nur das. Nicht nur machen, was das Recht des BR ist, sondern auch die Pflichten einhalten.
Erstellt am 06.06.2008 um 23:15 Uhr von albimax
..wirklich schade dass man euch pack nicht abwählen kann.ihr seid das geschwür am arsch der wirtschaft