Termin der BR-Sitzung - kann der AG ein Verschieben der Betriebsratssitzung verlangen?
Hallo,
kann der AG ein Verschieben der Betriebsratssitzung verlangen, wenn er zum anberaumten Termin "keine Räumlichkeit zur Verfügung hat"? Wir sind ein 9 Köpfiger BR und ein eigenes Sitzungszimmer wurde abgelehnt, da für BR-Sitzungen der Schulungsraum zur Verfügung stehe (laut AG). Nun ist dieser aber besetzt. Der AG wurde 20 Tage vor der Sitzung vom BR über diese informiert, und wird nun vom AG beschuldigt, ihn nicht rechtzeitig informiert zu haben. Was ist rechtzeitig informiert? Kann ich als BRV einen Tagungsraum anmieten? Wie ist das weitere Prozedere?
Viele Grüße
Lufa
Community-Antworten (2)
03.04.2007 um 11:00 Uhr
Hallo Lufa, wenn es sich nur um eine Verschiebung von einen Tag handeln sollte, sollten sich AG und BR im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, auf einen Termin einigen können. Aber 20 Tage vorher ist rechtzeitig genug. Ist eine Verschiebung nicht möglich, kann der BR seine Sitzung auch außerhalb des Betriebsgeländes durchführen. Den AG vorher über Termin und Kosten informieren. Die BRMtg. haben auch dann Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG.
03.04.2007 um 14:15 Uhr
Wir haben für unsere Sitzungen den Schulraum für die regelmässigen Sitzungstermine bereits im Vorfeld für das ganze Jahr angemeldet; da wir dies immer so halten, gilt der Schulraum für diesen Tag als besetzt, damit wir nicht unter Zeitdruck kommen und niemand stellt unseren Anspruch mehr infrage. Ansonsten siehe Antwort von pit47.
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