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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gründung des Gesamtbetriebsrat / was ist zwingend zu beachten??

M
Motivaion
Jul 2021 bearbeitet

Hallo! Was wäre ich ur ohne dieses Forum ...? ;o) Gibt es gewisse Fristen die ich bei der Gründung eines GBR Gesamtbetriebsrates unbedingt beachten muß?? Die Situation bei uns: Zwei Firmenstandorte/ GBR muß gegründet werden / Wir sind am Hauptsitz ansässig /

Die Fragen: Darf die konstituierende Sitzung auch beim kleinenern Standort stattfinden (aus Rücksichtsnahme wegen des dortigen Arbeitsaufkommen)? Wäre ein Termin 11.10. für die erste Sitzung noch ok (oder muß ich zwischen Information der GL und dem Termin der konstituirende Sitzung, eine gewisse Frist einhalten)?? Welche Gründe darf die GL anführen um einen solchen Termin verschieben zu wollen (z.B. billigerer Flug eine Woche später)??

Wir habenden Termin zur Bildung des GBR schon zwei mal auf Wunsch der GL verschoben (Kostengründe) aber möchte dies`nicht mehr hinnehmen und nun schnellstens die Gründung über die Bühne bekommen..

Viele Grüße André

1.11402

Community-Antworten (2)

B
BRVLH

04.10.2010 um 14:11 Uhr

Hallo Motivaion,

befass dich mal mit dem § 51 BetrVG, besonders den Rn 7 - 13 (Fitting) dort ist alles erklärt. Kurz zusammengefassst:

  • Konstituierende Sitzung ist sobald die Voraussetzungen zur Bildung vorliegen, durchzuführen, es gibt keine Frist.
  • Standort ist in erster Linie der der Hauptverwaltung
  • GL darf keine Gründe nennen um zu verschieben.

Wir habenden Termin zur Bildung des GBR schon zwei mal auf Wunsch der GL verschoben (Kostengründe) aber möchte dies`nicht mehr hinnehmen ..

solltet ihr auch nicht, da es eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 darstellen würde

J
JoBey

04.07.2021 um 12:25 Uhr

Wie ist es, wenn wegen Corana kein persönliches Treffen zur Gründung eines Gesamtbetriesrates möglich ist? Ist dann ein virtuelles Meeting zulässig?

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