Erstellt am 02.04.2007 um 22:29 Uhr von hans
hallo cheffe,
tarifgebunden? wohl kaum in der branche... also individualrechlich ausgewürfelter stundenlohn.
nach bundesurlaubsgesetz 24 tage urlaub im jahr, bei sechs-tage-woche. so, nun dreisatz mit den arbeitszeiten deiner frau.
und - das ist das falsche forum für deine frage, nur so nebenbei
Erstellt am 02.04.2007 um 22:44 Uhr von Dufalschhier
Hallo Cheffe,
geh bitte in anderes Forum. Du hast hier nix verloren.
Dies ist Forum für Betriebsräte und nicht für Arbeitnehmer, die mit Ihrer Frau Probleme haben.....
Erstellt am 03.04.2007 um 08:05 Uhr von docpille
Was ist nur aus diesem Forum geworden.
Erstellt am 03.04.2007 um 08:11 Uhr von biberrat
Jammern nützt nichts. Da müssen wir jetzt durch, oder nicht,
oder wohl, oder doch?
Biberrat
Erstellt am 03.04.2007 um 09:09 Uhr von pit47
Hallo cheffe,
wie Hans schon ausführte gilt das Bundesurlaubsgesetz, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Arbeitsverträge, die den Urlaub unter 24 Tage festschreiben wollen, sind sittenwidrig.
Wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist, gilt der Stundenlohn, der im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.