Pausenzeit - auch abweichend vom TV?
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem mit den Essenspausen. Unsere tägliche Arbeitszeit beginnt um 6 Uhr 15 und endet um 15 Uhr 15. Die Pausen sind von 7 Uhr 30 bis 8 Uhr und von 13 Uhr 30 bis 14 Uhr. Nun haben wir Kollegen, welche mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, und dadurch ab und zu ca. 15 Minuten zu spät dran sind. Diese möchten natürlich lieber 15 Minuten weniger Pause machen, als die Zeit von den überstunden zu nehmen. Unser TV schreibt aber eine Essenspause von 1 Stunde vor (NGG). Wie können wir das rechtlich korrekt lösen?
Community-Antworten (2)
02.04.2007 um 13:04 Uhr
Könnt ihr nicht - wegen des Tarifvorbehaltes nach § 77 Abs. 3 BetrVG; es sei denn, euer TV läßt ausdrücklich eine andere Regelung der Pausenzeit per BV zu.
02.04.2007 um 16:45 Uhr
Warum ist es den Mitarbeitern nicht möglich, entweder ein früheres verkehrsmittel zu nehmen oder die Verspätung einfach hinten dran zu hängen ?
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