Erstellt am 17.01.2019 um 15:34 Uhr von nicoline
Coma
Die gesetzliche Grundlage für die sogenannte Gefähdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz Paragraph 5.
Es ist die Pflicht des AG diese durchzuführen. So ganz einfach und mal eben lässt sich das aber nicht realisieren, dafür solltet ihr euch einen Sachverständigen zulegen.
Erstellt am 17.01.2019 um 16:01 Uhr von celestro
"eine psychische und oder physische Beurteilung"
Beurteilung von Was oder Wem ?
Erstellt am 18.01.2019 um 09:48 Uhr von Cyber99
Hallo Coma,
das Thema psychische Belastungsbeurteilung ist ein Thema, das gerne genutzt wird, wenn Betriebsräte ihren Arbeitgeber mal so richtig ärgern wollen.
Es ist eine gesetzliche Pflicht des AG diese Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen und das kostet richtig Geld, da das ja wiederum nur von Leuten durchgeführt wird, die sich das gut bezahlen lassen.
Über den Nutzen einer solchen Analyse kann man aber trefflich streiten.
Sollte in Eurem betrieb das Thema psychische Belastung aber tatsächlich relevant sein, dann solltet ihr Euch nicht scheuen, den Arbeitgeber dazu aufzufordern - bei Unterlassung notfalls dann auch mit rechtlichen Mitteln.