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Bildung Ausschuss für Arbeits- und betrieblichem Umweltschutz

BL
Betriebsrat LM
Jan 2019 bearbeitet

Der BR möchte einen Ausschuss für Arbeits- und betrieblichem Umweltschutz bilden aus 2 BR Mitgliedern. Wir sind nur ein 7 köpfiges Gremium. Können wir daher überhaupt diesen Ausschuss bilden und wenn ja, kann der BR den entstandenen Ausschüss ermächtigen, Aufgaben selbstständig zu erledigen.

Danke für eine Info

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

17.01.2019 um 15:23 Uhr

§28 BetrVG Der BR kann in Betrieben mit mehr als 100 AN Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Ist der Ausschuss gebildet kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen.

BL
Betriebsrat LM

17.01.2019 um 15:37 Uhr

Erst ab der Größe von 9 BR-Mitgliedern kann der BR entstandene Ausschüsse ermächtigen, Aufgaben selbstständig zu erledigen (§ 28 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Dann stimmt die Antwort von moreno nicht ?

B
BRAndy21

17.01.2019 um 15:57 Uhr

moreno's Antwort ist korrekt! Wo steht etwas von "9 BRM"? Mehr als 100 AN, also 101 AN und daher ab einem 7er Gremium.

M
Moreno

17.01.2019 um 15:58 Uhr

Na ich glaube eher Du verwechselst Fachausschüsse mit dem geschäftsführenden Ausschuss. Fachausschuss = mehr als 100 AN, geschäftsführend zwingend vorgeschrieben bei 9 oder mehr BRM.

BL
Betriebsrat LM

17.01.2019 um 16:04 Uhr

Weitere Ausschüsse In Betrieben mit über 100 Arbeitnehmer/innen (BR ab 7 BR- Mitgliedern) kann der BR Ausschüsse bilden und ihnen spezielle Aufgaben übertragen (§ 28 BetrVG). Die konkreten Aufgaben müssen von BR festgelegt und beschlossen werden. Die Mitglieder des Ausschusses werden in geheimer Wahl gewählt. Die Ausschüsse, z.B. ein Entgeltausschuss, arbeiten dem BR zu und dürfen die Rechte des BR nicht eigenständig in Anspruch nehmen. Erst ab der Größe von 9 BR-Mitgliedern kann der BR entstandene Ausschüsse ermächtigen, Aufgaben selbstständig zu erledigen (§ 28 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Wie auch beim Betriebsausschuss muss dazu die Mehrheit der BR-Mitglieder zustimmen und die Übertragung schriftlich erfolgen. Aus Aus dieser Quelle entnommen. Was stimmt den nun?
M
Moreno

17.01.2019 um 16:16 Uhr

Ja mit dem selbstständigen Aufgaben hast Du Recht! Dazu benötigt man einen 9er BR und einen Ausschuss.

R
rsddbr

17.01.2019 um 16:17 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse (1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Entscheidung auf Mitglieder des Betriebsrats in Ausschüssen, deren Mitglieder vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt werden.

Lies bitte Absatz 1 Satz 3. Dort steht: "Ist ein Betriebsausschuss gebildet..." Dieser wird jedoch erst ab 9 BRM gebildet (siehe §27 BetrVG).

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