Besonderer Kundigungsschutz nach §85 ff SGB IX
Mein Arbeitergeber möchte einem gleichgestelltem(§2 SGB IX ) Mitarbeiter kündigen.Der Mitarbeiter arbeitet im Fahrdienst und war bis vor kurzem als Fahrer eingestellt(Laut Arbeitsvertrag).Da der Mitarbeiter aber auf Grund seiner Behinderung seinen Personenbeförderungschein nicht verlängert bekommt geht der Arbeitgeber davon aus das er seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann und hat beim Integrationsamt die Zustimmung zu dieser Kündigung beantragt.Aus Wirtschaftlichen Gründen würde es auch keine mögliche Planstelle als Beifahrer geben da diese von ZDL´s und FSJ´ler besetzt werden. Ich wurde nun vom Integrationsamt aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben .Wer hat so etwas in dieser Form schonn einmal erlebt bzw durchgeführt und könnte mir ein paar Tips geben.
Betriebsratmitglied und Schwerbehindertenvertretung
Community-Antworten (3)
31.03.2007 um 22:38 Uhr
@SGB9 Eine solche Stellungnahme muss doch im Rahmen der "normalen" Bewertung dieses Falles möglich sein, oder?
01.04.2007 um 13:06 Uhr
Sehr gute Auskunft bekommst du,wenn du unter Integrationsaemter.de einlogst. Da mußt du den Link ABC-Behinderung und Beruf anklicken. Der Arbeitgeber hat gegenüber dem beh. Mitarbeiter eine besondere Fürsörgepflicht. Er kann ihm nicht so einfach kündigen. Es muß geprüft werden ob es intern einen geigneten Arbitsplatz als Ersatz gibt. Wenn diese Möglichkeiten nicht gegeben sind wird das Integrationsamt nach ordentlicher Überprüfung der Kündigung zustimmen.
14.08.2007 um 16:41 Uhr
bei der Bahn gibt es ein Integrationsvereinbarung nach SGB IX § 84 gib es so was bei euch? Ansonst müßt Ihr nach schauen welche geistige od. körperliche Arbeit kann der Kollege noch ausüben, die sogenannte umzusetzen
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