Arbeitsvertrag
Guten Tag, wir haben einen Mitarbeiter, der bei uns vom 17.01.2005 bis 31.07.2006 als Volontär beschäftigt war. Danach erhielt er einen Zeitvertrag bis zum 31.07.07 als Referent in der Presseabteilung.
Gern möchten wir den Mitarbeiter in unserer Firma behalten. Können wir dem jungen Mann einen weiteren Zeitvertrag anbieten oder ist die Anzahl der Vertragsverlängerungen schon ausgeschöpft? Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Paragraphen nennen, die Ihre Antwort untermauert?
Community-Antworten (8)
31.03.2007 um 22:21 Uhr
@Susanne Ich stütze mich auf § 14 Abs. 2 TzBfG i.V. mit § 16 TzBfG. Der AG wird - ohne Sachgrund - den Teufel tun und diesen Menschen nochmals befristet einstellen!
31.03.2007 um 22:42 Uhr
Susanne, vielleicht gibt es ja einen Sachgrund? Siehe §14 Abs.1
Kölner, denke, dass das Volontariat zur Ausbildung zählt, also wäre ein Jahr Befristung ohne Sachgrund noch im Rahmen des §14 (2)? Oder eine Klage wegen Unrechtmäßigkeit der Befristung wäre jetzt bereits möglich.
31.03.2007 um 22:46 Uhr
@Kölner Volontäre und Ausbildung? zweifel Was sagt Dübel?
31.03.2007 um 22:49 Uhr
Kölner, wolltest Du an Dich selber oder an mich diese Frage stellen? ;-)))
31.03.2007 um 22:53 Uhr
@Lotte Verstehe ich nicht? :-)))
31.03.2007 um 23:02 Uhr
Kölner, Das LAG Hamm v. 19.03.1993 - 10 (3) Sa 1532/92 sagt: "...Bei dem von der Klägerin in der Zeit vom 01.09.1989 bis zum 31.08.1991 absolvierten Redaktionsvolontariat handelt es sich nämlich um eine Berufsausbildung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeschFG ...."
Aber dort besteht bei der Beschäftigungszeit nach dem Volontariat der Sachgrund gemäß § 14 (1) Punkt 2. auch wenn dies nicht erwähnt wird. Also im obigen Fall nichts mehr mit kalendermäßige Befristung.
31.03.2007 um 23:04 Uhr
Lotte, wer hat letztens noch behauptet, er schiebt nichts nach? ;-)))
31.03.2007 um 23:07 Uhr
@Lotte ????
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