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Arbeits- und Gesundheitsausschuß

BL
Betriebsrat LM
Jan 2019 bearbeitet

Der BR möchte einen Arbeits- und Gesundheitsausschuß bilden. Aus wievielen Teilnehmern von BR Mitgliedern sollte der bestehen und gibt es da einen Vorsitzenden und Vertreter Welche Rechtsmittel hat der Ausschuss dan zur Verfügung?

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

16.01.2019 um 10:26 Uhr

Betriebsrat LM Aus wievielen Teilnehmern von BR Mitgliedern sollte der bestehen Das sollte man u.a. auch von der Größe des BR Gremiums abhängig machen und geht sowieso nur, wenn ihr über 100 AN habt. Mindestens aber 3 sollten es sein.

gibt es da einen Vorsitzenden und Vertreter Sinnigerweise bestimmt man jemanden, die/der Ansprechpartner/in für diesen Ausschuß ist, sich um Einladung, Tagesordnung, Sitzungsmöglichkeiten und sonstige wichtige Ausschußllogistik kümmert und eine/n, die/der diese Aufgaben bei Abwesenheit übernimmt. Ob man die dann Vorsitzende/n und Stellvertreter/in nennt.........

Welche Rechtsmittel hat der Ausschuss dan zur Verfügung? Das kommt darauf an, was der BR möchte und das sollte vorab im Gremium genau besprochen werden. Hierzu solltet ihr euch mit Paragraph 28 BetrVG und der Kommentierung dazu beschäftigen.

C
celestro

16.01.2019 um 10:28 Uhr

Ich denke mit diesen wenigen Infos wird Dir hier niemand einen Rat geben können. Denn die sinnvolle Größe des Ausschusses wird ja von der zu bewältigenden Menge an Arbeit abhängen, die er leisten muß. In einer riesigen Firma mit 20.000 MA wird er sehr viel größer sein müssen, als in einem Betrieb mit 200 MA. Und in einer Firma, wo alle nur in Büros arbeiten kleiner als in einer Firma mit Büros, Laboren, Produktionen etc.

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