Abmahnung des AG durch BR?
Kann/darf ein BR den Arbeitgeber "abmahnen"? Wenn ja:wie?
Community-Antworten (2)
28.03.2007 um 17:04 Uhr
Wenn du damit meinst den AG für ein Versäumnis zu rügen und ihm im Wiederholungsfall rechtliche Schritte androhst, hört sich das besser an. Abmahnen tut ja wohl in der Regel der AG einen AN und droht ihm damit die Kündigung an. Aber, du kannst ja mal versuchen deinen AG zu kündigen.
28.03.2007 um 23:51 Uhr
Eine rechtliche Grundlage für eine Abmahnung des Arbeitgeber durch den BR gibt es nicht. Möglich ist aber dem Arbeitgeber bei Verfehlungen entsprechend anzuschreiben und dieses Schreiben mit der Überschrift Abmahnung zu versehen. In dieser "Abmahnung" kann dem Arbeitgeber auch für den Wiederholungsfall der Verfehlung ein Vorgehen durch den BR gem.: §23 BetrVG angedroht werden.
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli
Abmahnung rechtens für ein im Übrigen geduldetes Verhalten? Arbeitsbeginn nach Kernzeitbeginn.
ÄlterHintergrund: Der AN arbeitet in einer Firma mit Zeiterfassung (Kommen/Gehen wird an einer Stechuhr registriert). Die Kernarbeitszeit ist bislang per Betriebsvereinbarung geregelt (9 bis 15 Uhr). Die B