Erstellt am 28.03.2007 um 11:53 Uhr von Jube
Ergo regelt demnächst alles der Vorstand und der BR ist damit überflüssig, oder wie? Das kann es doch nicht sein, MBR bleibt MBR auch wenn es für den AG ohne einfacher liefe!
Erstellt am 28.03.2007 um 11:56 Uhr von Mona-Lisa
@Jube, Doris,
hoffentlich schläft der Konzernbetriebsrat nicht!
Erstellt am 28.03.2007 um 12:29 Uhr von SSGG
jede Einführung von IT System ist mitbestimmungspflichtig und gerade SAP kann wunderbar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle dienen.
Erstellt am 28.03.2007 um 12:39 Uhr von Doris
Hallo Mona-Lisa
der Konzernbetriebsrat hat der Einführung im Mutterhaus schon zugestimmt. Nun soll es auch bei uns eingeführt werden. Haben wir trotzdem noch Mitspracherecht???
Gruß
Doris
Erstellt am 28.03.2007 um 13:09 Uhr von Kölner
@Doris
Wenn sich die Ausgestaltung der SAP-Software von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gestaltet, dann kann der BR im Rahmen einer BV durchaus noch etwas regeln.
Dass SAP kommt ist wohl unstrittig, oder?
Erstellt am 28.03.2007 um 13:33 Uhr von paula
@Doris
Hinsichtlich der Zuständigkeit werft mal einen Blick in § 58 BetrVG. Der KBR ist wohl zuständig, wenn das System einheitlich im Unternehmen eingesetzt werden soll. So z.B. wenn mit dem Warenwirtschaftssystem der Warenfluß im Konzern insgesamt geregelt werden soll und z.b. generierte Auswertungen einheitlich erfolgen
Erstellt am 28.03.2007 um 14:13 Uhr von Doris
@PAULA
habe mir den § 58 BetrVG mal angesehen, aber da bin ich anderer Meinung. So wie ich dies sehen ist der KBR nur dann zuständig, wenn es keinen GBR oder BR gibt. Denn im sogenaten 1. Satz heißt es:
die NICHT durch die einzelnen GBR'S geregelt werden KÖNNEN. Doch wir sind schon in der Lage, diese Angelegenheit durch unseren GBR zu regeln. Also MItbestimmung - ODER?
Hat noch jemand weitere Meinungen/Ansichten????
Gruß
Doris
Erstellt am 29.03.2007 um 11:25 Uhr von Uschi
hallo Doris,
wenn ich das in unserem Konzern richtig verstanden habe, dann hat bei allem, was den gesamten Konzern betrifft, der KBR Mitbestimmungsrecht und dort sind doch auch BRM vom örtlichen bzw. GBR vertreten. Wenn von Ort zu Ort alles gleich ist, dann kann der örtliche BR nichts machen. Ich persönlich würde mich aber als örtlicher BR einschalten, wenn es in dem einen Ort so und bei uns anders gehandhabt würde. Auf jeden Fall muss der KBR alle BRM informieren.
Erstellt am 29.03.2007 um 11:47 Uhr von Konrad
Hallo Doris,
Ich kann zu KBR / GBR und deren Zuständigkeiten nichts sagen. Aber zu SAP.
Jedes Unternehmen hat das Recht eine neue Software einzuführen. Bei diesem Einführungsprozeß ist der BR zu beteiligen. Schulung ist notwendig.
SAP ist ein offenes System, wo an vielen Stellen Protokolle mitgeschrieben werden, dies dient vordergründig zur Wartung des Systems. Könnte aber auch zu anderen Zwecken missbraucht werden. Es sollte dazu eine BV abgeschlossen werden.
Kritisch wäre das Modul „HR“ Personalverwaltung zu betrachten, wird hier wohl nicht eingeführt.