ich habe eine Frage zur Einführung von SAP RCC 6.0.
Unser Unternehmen möchte SAP RCC 6.0 einführen.
Sollte es zur Einführung kommen, wäre bei uns §111 BetrVG Abs. 5 erfüllt. Dies ist auch unstrittig.
Nach welchem § habe wir nun das Recht, vom Unternehmen ein Interessenausgleich einzufordern?
Meiner Meinung nach, ist in § 112 BetrVG nur geregelt , wie wir zu verfahren haben, wenn wir uns nicht einigen.
Habe ich einen Denkfehler?
Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Tipps.
Viele Grüße
Newbie
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