SAP EINFÜHRUNG
Hallo,
ich habe eine Frage zur Einführung von SAP RCC 6.0.
Unser Unternehmen möchte SAP RCC 6.0 einführen.
Sollte es zur Einführung kommen, wäre bei uns §111 BetrVG Abs. 5 erfüllt. Dies ist auch unstrittig.
Nach welchem § habe wir nun das Recht, vom Unternehmen ein Interessenausgleich einzufordern?
Meiner Meinung nach, ist in § 112 BetrVG nur geregelt , wie wir zu verfahren haben, wenn wir uns nicht einigen.
Habe ich einen Denkfehler?
Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Tipps.
Viele Grüße
Newbie
Community-Antworten (3)
10.03.2017 um 09:26 Uhr
Der Anspruch, einen Interessenausgleich und Sozialplan zu fordern entsteht, wenn gemäß § 111 BetrVG eine Betriebsänderung bevorsteht.
Einen weiteren Paragraphen gibt es nicht.
10.03.2017 um 12:55 Uhr
Eine Betriebsänderung sehe ich bei einer SAP-Einführung auch nicht
10.03.2017 um 14:42 Uhr
Naja doch. Es geht ja nicht nur um Entlassungen. Sonstige Nachteile, die ja nur zu befürchten sind, können sein, dass die AN nicht die notwendigen Qualifikationen haben, es zur Arbeitsverdichtung kommen kann, die Arbeitsabläufe monotoner werden, Zuständigkeiten beschnitten werden und vieles mehr.
Es ist ja wohl auch nicht strittig, dass eine Betriebsänderung vorliegt.
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