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Beteiligung erforderlich - wenn ein AG einen Arbeiternehmer in einen anderen Betrieb teilentsendet?

K
Kassandrra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss der BR beteiligt werden, wenn ein AG einen Arbeiternehmer in einen anderen Betrieb teilentsendet? Wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb versetzt wird - wenn dies mit seinem Einverständnis geschieht, dann muss doch der aufnehmende BR beteiligt werden, der abnehmende aber nicht, oder?

Habt Ihr in Euren Firmen zu solchen Themen vielleicht Vereinfachungen mit Euren GL vereinbart? Danke für die Antworten!

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

28.03.2007 um 11:26 Uhr

Hallo Kassandrra,

Nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriff in § 95 Abs. 3 ist unter Versetzung die tatsächliche Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zu verstehen, gleichgültig, ob er höhere niederere oder gleichwertige Anforderungen an den Arbeitnehmer stellt, die entweder voraussichtlich länger als einen Monat dauern wird oder - auch bei kürzerer Dauer - mit einer erheblichen Änderung der äußeren Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. (Fitting § 99 RN 102)

Bei einer Versetzung in einen anderen Betrieb entsteht für den abgebenden BR ein MBR für die Versetzung, bei dem aufnehmenden BR ein MBR für Einstellung. (Fitting § 99 RN 116 und RN 37)

MfG Angi1

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