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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung eines BR-Mitglieds - Müssen wir einer Kündigung des MA zustimmen oder welche Möglichkeiten haben wir, den MA im Unternehmen zu halten?

F
feederjumbo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und Guten Tag, wir haben einen MA, dessen Firma im letzten Jahr insolvent und bankrot ging. Unsere Firma hat diesen insolventen Betrieb übernommen und somit wechselte der MA den Arbeitgeber unter Anerkennung seiner bisherigen 14-jährigen Firmenzugehörigkeit. Im letzten Monat wurde bei uns ein Betriebsrat gegründet, in den auch der besagte MA gewählt wurde. Da kripotechnische Untersuchungen laufen, die zur Insolvenz des damaligen Arbeitgebers führten, hat sich der MA in einem polizeilichen Verhör selbst belastet und wurde sogleich vom Arbeitgeber unwiderruflich beurlaubt. Weiterhin wird gerade die Kündigung des MA vorbereitet und unserm BR in den nächsten Tagen vorgelegt. Da ja nun unser BR noch ganz frisch ist und entsprechende Schulungen erst anstehen, sind wir alle noch sehr unerfahren, wie nun mit diesem Sachverhalt umgegangen werden soll. Zum einen ist der MA nun Mitglied im BR und genießt doch einen Kündigungsschutz, zum anderen steht die Belastung des MA im Zusammenhang mit dem alten Arbeitgeber. Er hat sich in unserer Firma Nichts zu Schulden kommen lassen. Meine Frage - Müssen wir einer Kündigung des MA zustimmen oder welche Möglichkeiten haben wir, den MA im Unternehmen zu halten ?

Mit freundlichen Grüßen - Feederjumbo

5.30709

Community-Antworten (9)

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xxxxxxxxxx

25.03.2007 um 19:45 Uhr

Thema Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Beiträge zu den übergeordneten Themenkreisen "Betriebsräte" passen. Für andere Themen möchten wir Sie auf andere Foren verweisen. Themen, die unsere Meinung nach nicht in das W.A.F.-Betriebsräte-Forum passen, werden von uns gelöscht.

Es ist einfach eindeutig. Wir wollen hier kein allgemeines Problem-Forum für Arbeitnehmerfragen. Also werden alle Fragen, bei denen man keinen Zusammenhang mit der BR-Arbeit erkennen kann ohne Kommentar gelöscht.

Es geht uns um die Probleme und Fragen ausschließlich für Betriebsräte.

M
Mona-Lisa

25.03.2007 um 20:00 Uhr

Was soll das!

Solche "Antworten" bringen, die dir nicht zustehen und dann aus Feigheit mit "xxxxxxx" unterzeichnen!

Halte dich doch einfach raus!

W
wölfchen

25.03.2007 um 20:15 Uhr

@ Mona-Lisa, Beifall, Beifall. Hättest Du das nicht geschrieben, hätte ichs wohl tun müssen ;-)

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xxxxxxxxxx

25.03.2007 um 20:40 Uhr

wölfchen

Seehunde Klatschen besser als Babywölfe

W
wölfchen

25.03.2007 um 22:17 Uhr

dafür beißen Wölfe besser

M
mille

25.03.2007 um 22:57 Uhr

@feederjumbo, ich würde euch folgendes vorschlagen. Die Kündigung hat nach § 103 BetrVG stattzufinden, da der Kollege ja BR-Mitglied ist. Entgegen dem § 102 BetrVG könnt ihr hier aber nur bedenken äußern. Wenn ihr euch aber nicht äußern wollt, gilt die Zustimmung zur Kündigung, im Gegensatz zu § 102 BetrVG, als verweigert. Wollt ihr euch aber äußern, so müsst ihr das innerhalb 3 Tagen tun. Ich würde mich hier nicht äußern wollen, da ich glaube, dass hier der AG wohl die besseren Karten hat. Dadurch das ihr euch nicht äußert, hat der Kollege wenigstens die Chance die Kündigung Gerichtlich überprüfen zu lassen. Falls ihr doch Bedenken äußert, solltet ihr möglichst alles reinschreiben was euch einfällt. Achtung: Ersatzmitglied einladen, da der Betroffene nicht in eigener Sache an der BR-Sitzung teilnehmen darf. Auf korrekte Einladung und Beschlussfassung achten. Im übrigen darf der Kollege nur an diesem TOP nicht teilnehmen, dass ESM nur an diesem TOP teilnehmen. Ihr solltet mal Kontakt zu eurer Gewerkschaft aufnehmen, damit wirklich nichts schiefgeht. So, und nun wirst du mal erleben, dass du nach dieser Nachricht eine Menge Antworten bekommst die meine Meinung zerpflücken. @ xxxxxxxxxx was soll das eigentlich bezwecken?

P
peters

25.03.2007 um 23:19 Uhr

Aber mille, ;-)) wieso meinst du, dass man dich zerpflücken muss?

Ich kann mir in diesem Fall auch nicht vorstellen, dass man als BR hier der Kündigung zustimmen soll.

Ob man sich gar nicht äußert oder aber Bedenken findet und welche, das lässt sich vermutlich erst rausfinden, wenn man die Anhörung mit den konkreten Vorwürfen hat. Mir würde da die Frage einfallen, ob denn irgendwie ein Verstoß gegen die jetzigen (!) Arbeitspflichten vorliegt. Ich finde auch, das soll erst mal ein Arbeitsgericht herausfinden.

Also keine Zustimmung !

F
forky

26.03.2007 um 02:37 Uhr

Erstmal würde ich genau prüfen woher die Information kommt, dass gegen das BA- Mitglied Untersuchungen kommen. und prüfen, ob das auch wahr ist.

Am Beitrag von xxxxxxx sieht man ja mit was für vermeintlich "offiziellen" Aussagen versucht wird manipulieren. Selber alles erlebt.

Vielleicht ist das ein Versuch den Betriebsrat zu zersetzen, und es wird an die Moral und den Anstand appeliert, das man sich ja nicht mit einem "Kriminellen" abgeben könne.

Ich würde versuchen herauszufinden, was da Sache ist. Je nachdem ob man sich das zutraut, würde ich einfach mit dem BA- Mitglied reden. Wenn da nix herauskommt, würde ich auf eine etwaige Verurteilung warten...

Es ist auf keinen Fall moralisch einwandfrei jmd. zu kündigen, der nicht verurteilt ist... sonst verdächtigen wir einfach mal eben so jeden der uns unliebsam ist, nicht wahr? und damit das auch "offiziell" ist, denunzieren wir ihn eben anonym bei der Staatanwaltschaft. Und schon läuft u.u. ein Ermittlungsverfahren (das dann zwar im Sande verläuft ... aber das is ja trotzdem schonmal was...).

Kritisch prüfen, versuchen unparteisch zu bleiben, überlegen wer womit vorteile hat, wer ein Motiv haben könnte oder ob er vielleicht selber ein Motiv hatte, sich in den Betriebsrat wählen zu lassen? Aber: im Zweifel für den Angeklagten.

K
kandesbutzler

26.03.2007 um 11:21 Uhr

eine kündigung aus "verdachtsmomenten" durch den AG vorzubereiten und das bei einem "schwebenden verfahren"....

auch würde mich interessieren woher ihr wisst das sich dem MA / BR_Kollege belastet haben soll.

Poliz. Ermittlungen , Verhöre und auch Ermittlungsergebnisse werden nicht am schwarzen Brett ausgehängt oder in der durchgeführt.

ich habe auch schon mal gehört das unbeliebte MA / BR Kündigungsversuchen des AG ausgesetzt sind - das aber nur eine vermutung ;-(

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