Wir richten in unserem Unternehmen einen neuen Betriebsrat ein.

Unser Wahlvorstand hat uns nun eine Einladung zur ersten konstituellen Sitzung zugeschickt. Und zwar an alle Kandidaten aller Listen, die sich direkt nach der Wahlauszählung zur Verfügung halten sollen, da die Sitzung direkt nach der Auszählung der Stimmen stattfinden soll (ohne feste Uhrzeit).

Unabhängig davon, ob man zum Beriebsratsmitglied gewählt wird oder nicht. Die Nicht-gewählten können dann eben wieder gehen.
Da die Wahl schon in 3 Werktagen ist, wird zu dieser Zeit (in den Abendstunden ausserhalb der Kernarbeitszeiten) nicht mehr alle Mitglieder unserer Liste zur Verfügung stehen.

Da die andere Liste (bedingt durch die Tätigkeit als Wahlvorstand) in großer Zahl sowieso anwesend sein wird, befürchten wir eine Beeinträchtigung unserer Stimmfähigkeit.

Ist dieses Vorgehen rechtens?