Dienstsport - bezieht sich das Wort Dienstkleidung auch auf die Sportausstattung?
hallo Mitstreiter,
mein Arbeitgeber plant sogenannten Dienstsport durchzuführen. Das Problem ist nur, dass dieses in Sportkleidung durchgeführt werden soll und der Arbeitgeber laut Tarifvertrag verpflichtet ist die Dienstkleidung zu stellen. ? bezieht sich das Wort Dienstkleidung auch auf die Sportausstattung ? kann der AG verlangen das die Mitarbeiter daran teilnehmen und sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn einer nicht mit Sportsachen zu dem angeordneten Dienst erscheint
Danke im voraus für die Antworten.
Community-Antworten (11)
22.03.2007 um 22:37 Uhr
@Josh Eigentümliche Ideen... ...haben manche AG. Oder sind es die AN, die ernsthaft arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten? Aber vielleicht hilft auch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
22.03.2007 um 23:08 Uhr
der 87 Abs.1 Nr 1 spricht von einheitlicher Arbeitskleidung, dass ist widerum auslegungssache. Das Gremium geht mit der Idde ja mit, nur einige Kollegen sperren sich gegen soetwas. Der AG will das als normale Arbeitszeit( Anreise und Abreise zum Ort) sogar komplett bezahlen. Der AG sagt, das ist angeordnete Arbeitszeit und bei nicht teilnahme oder nicht erscheinen handelt es sich um verweigern des Dienstes bzw. unentschuldigtes fehlen.
22.03.2007 um 23:17 Uhr
Ähmm..
gehört der Dienstsport irgendwie zu den arbeitsvertraglichen Pflichten ??
22.03.2007 um 23:20 Uhr
ohne Eure Arbeitsverträge zu kennen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Direktionsrecht Eures AG so weit geht MA zum Dienstsport zu verpflichten....
22.03.2007 um 23:26 Uhr
@Josh,
muss man da Purzelbäume machen und über ´nen Schwebebalken?
LG
22.03.2007 um 23:45 Uhr
die körperliche Fitness ist Voraussetzung im Beruf, das ist jedoch nicht bei allen Kolleginnen und >Kollegen gegeben. Laut Arbeitsvertrag ist dieses nicht inbegriffen, das weis der AG auch und hat die Anfrage an den BR gestellt. Bei der Ausbildung handelt es sich um Selbstverteidigung, die für unseren Beruf sehr wichtig ist und jeder eigentlich können muss.
22.03.2007 um 23:49 Uhr
@paula Es gibt z.B. Feuerwehren, die genau das fördern und fordern: Dienstsport!
@@Josh Ich könnte mit schon vorstellen, dass der AG damit durch kommt. A
ber warum schreibst Du nicht von Anfang an, dass körperliche Fitness zu Deinem Job gehört?
22.03.2007 um 23:57 Uhr
Es gibt keinen Verweis in einem Tarifvertrag, BV, GBV oder ähnlichen Verträgen, wo dieses festgeschrieben ist. Dienstsport soll das erste mal seit bestehen unserer Firma durchgeführt werden. Man könnte zwar versuchen, nach 87 eine BV abzuschliessen, gehen aber davon aus, dass der AG da nicht mitgeht um sich binden zulassen. Die Frage stellt sich nun, wie man die Koleginnen und Kollegen dazu gewinnen kann, bzw einen sauberen kompromiss findet.
22.03.2007 um 23:59 Uhr
@@Josh Kleiner Tip noch... ...alle BV's zum § 87 BetrVG sind ERZWINGBAR!
23.03.2007 um 00:07 Uhr
Wir wollen keine BV darüber abschliessen, wie ich es bereits erläutert habe. Das man die BV nach 87 erzwingen kann, ist mir bekannt. Habe gehofft, das irgendjemand von Euch ebenfalls soetwas schon durch hat. Trotzdem danke und bis zum nächsten mal
23.03.2007 um 10:48 Uhr
"Wir wollen keine BV darüber abschliessen, wie ich es bereits erläutert habe. Das man die BV nach 87 erzwingen kann, ist mir bekannt." Warum wollt ihr eure gesetzlich verbrieften Rechte nicht wahrnehmen und eure Kollegen korrekt vertreten? Auch wenn euer Gremium bei der Idee "mitgeht" solltet ihr euch bei der Gestaltung aktiv beteiligen,
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