Erstellt am 22.03.2007 um 21:37 Uhr von Kölner
@Josh
Eigentümliche Ideen...
...haben manche AG. Oder sind es die AN, die ernsthaft arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten?
Aber vielleicht hilft auch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Erstellt am 22.03.2007 um 22:08 Uhr von @Josh
der 87 Abs.1 Nr 1 spricht von einheitlicher Arbeitskleidung, dass ist widerum auslegungssache.
Das Gremium geht mit der Idde ja mit, nur einige Kollegen sperren sich gegen soetwas.
Der AG will das als normale Arbeitszeit( Anreise und Abreise zum Ort) sogar komplett bezahlen.
Der AG sagt, das ist angeordnete Arbeitszeit und bei nicht teilnahme oder nicht erscheinen handelt es sich um verweigern des Dienstes bzw. unentschuldigtes fehlen.
Erstellt am 22.03.2007 um 22:17 Uhr von peters
Ähmm..
gehört der Dienstsport irgendwie zu den arbeitsvertraglichen Pflichten ??
Erstellt am 22.03.2007 um 22:20 Uhr von paula
ohne Eure Arbeitsverträge zu kennen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Direktionsrecht Eures AG so weit geht MA zum Dienstsport zu verpflichten....
Erstellt am 22.03.2007 um 22:26 Uhr von sphinx
@Josh,
muss man da Purzelbäume machen und über ´nen Schwebebalken?
LG
Erstellt am 22.03.2007 um 22:45 Uhr von @Josh
die körperliche Fitness ist Voraussetzung im Beruf, das ist jedoch nicht bei allen Kolleginnen und >Kollegen gegeben.
Laut Arbeitsvertrag ist dieses nicht inbegriffen, das weis der AG auch und hat die Anfrage an den BR gestellt.
Bei der Ausbildung handelt es sich um Selbstverteidigung, die für unseren Beruf sehr wichtig ist und jeder eigentlich können muss.
Erstellt am 22.03.2007 um 22:49 Uhr von Kölner
@paula
Es gibt z.B. Feuerwehren, die genau das fördern und fordern: Dienstsport!
@@Josh
Ich könnte mit schon vorstellen, dass der AG damit durch kommt. A
ber warum schreibst Du nicht von Anfang an, dass körperliche Fitness zu Deinem Job gehört?
Erstellt am 22.03.2007 um 22:57 Uhr von @Josh
Es gibt keinen Verweis in einem Tarifvertrag, BV, GBV oder ähnlichen Verträgen, wo dieses festgeschrieben ist.
Dienstsport soll das erste mal seit bestehen unserer Firma durchgeführt werden.
Man könnte zwar versuchen, nach 87 eine BV abzuschliessen, gehen aber davon aus, dass der AG da nicht mitgeht um sich binden zulassen.
Die Frage stellt sich nun, wie man die Koleginnen und Kollegen dazu gewinnen kann, bzw einen sauberen kompromiss findet.
Erstellt am 22.03.2007 um 22:59 Uhr von Kölner
@@Josh
Kleiner Tip noch...
...alle BV's zum § 87 BetrVG sind ERZWINGBAR!
Erstellt am 22.03.2007 um 23:07 Uhr von @Josh
Wir wollen keine BV darüber abschliessen, wie ich es bereits erläutert habe.
Das man die BV nach 87 erzwingen kann, ist mir bekannt.
Habe gehofft, das irgendjemand von Euch ebenfalls soetwas schon durch hat.
Trotzdem danke und bis zum nächsten mal
Erstellt am 23.03.2007 um 09:48 Uhr von spider
"Wir wollen keine BV darüber abschliessen, wie ich es bereits erläutert habe.
Das man die BV nach 87 erzwingen kann, ist mir bekannt."
Warum wollt ihr eure gesetzlich verbrieften Rechte nicht wahrnehmen und eure Kollegen korrekt vertreten? Auch wenn euer Gremium bei der Idee "mitgeht" solltet ihr euch bei der Gestaltung aktiv beteiligen,