hallo Mitstreiter,

mein Arbeitgeber plant sogenannten Dienstsport durchzuführen.
Das Problem ist nur, dass dieses in Sportkleidung durchgeführt werden soll und der Arbeitgeber laut Tarifvertrag verpflichtet ist die Dienstkleidung zu stellen.
? bezieht sich das Wort Dienstkleidung auch auf die Sportausstattung
? kann der AG verlangen das die Mitarbeiter daran teilnehmen und sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn einer nicht mit Sportsachen zu dem angeordneten Dienst erscheint

Danke im voraus für die Antworten.