Erstellt am 11.01.2019 um 11:07 Uhr von celestro
"Recht es wenn ich die Mitarbeiterin um Erlaubnis bitte?"
Wenn Sie einverstanden ist, reicht das selbstverständlich. Warum auch nicht ? Ich persönlich würde die E-Mail auch nicht einfach so raus geben. Der "Chef" kann sich zum Thema ja Notizen machen. Warum er die Mail braucht, wird er wohl kaum beantworten können.
Erstellt am 11.01.2019 um 13:02 Uhr von Pjöööng
Ich werde vermutlich nie nachvollziehen können, wie in anderen Gremien Gespräche mit Mitarbeitern ablaufen.
Als BRM muss ich doch, bevor ich losstürme, wissen wie ich handeln darf. Ich muss doch in solch einem Fall die Kollegin vorher beraten, welche Handlungsoptionen es gibt. Und dann weiß ich doch auch, wie ich mit ihren Informationen umgehe.
Erstellt am 11.01.2019 um 13:33 Uhr von celestro
"Und dann weiß ich doch auch, wie ich mit ihren Informationen umgehe."
Nicht unbedingt. Wenn die Person erlaubt, mit den Infos zum Chef zu gehen, heißt das noch lange nicht "darfst ihm die E-Mail" in die Finger drücken. Und als BRM würde ich auch nicht vorher jedesmal nachfragen: "darf ich Deinen Namen nennen (das natürlich schon) / und ggf. wörtlich zitieren ? / und wenn er die Mail weiter geleitet haben will ? / und wenn er die im Original von mir fordert" ....
Erstellt am 11.01.2019 um 13:39 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Und als BRM würde ich auch nicht vorher jedesmal nachfragen: (...)"
Da haben wir offensichtlich ein sehr unterschiedliches Verständnis verantwortungsvoller BR-Arbeit.
Erstellt am 11.01.2019 um 14:41 Uhr von celestro
Eher nicht .... ich kann nur nicht alle Eventualitäten vorher abchecken und kann daher damit leben, wenn man etwas mal nicht im Voraus weiß. "das kläre ich nochmal mit dem Kollegen ab" und gut ist.
Erstellt am 11.01.2019 um 17:00 Uhr von Challenger
Zitat : eine Mitarbeiterin hat mir per Email mitgeteilt, das sie seit geraumer Zeit massiv gemobbt wird.
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Unabhängig der Ausführungen von celestro & Pjöööng, würde ich der MA'rin auf jeden Fall empfehlen, ein Mobbing-Tagebuch mit Datum und Uhrzeit zu führen
Erstellt am 14.01.2019 um 07:37 Uhr von Liegra
Hallo Pjöööng,
ich wollte einen Ratschlag und keine Zurechtweisung und sei dir vervsichert, ich nehme die BR Arbeit äußerst ernst. Aber trotzdem danke für deinen Ratschlag.
Erstellt am 14.01.2019 um 09:56 Uhr von Challenger
Zitat : Allerdings reagierte dieser sehr ungehalten und tat diese Mobbingvorwürfe als lächerlich ab.
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Da sollte die Arbeitgeberseite mal ganz schön vorsichtig sein. Das nachstehende Urteil ist nur beispielhaft. Davon gibt es unmengen bis hoch zum BAG.
Arbeitsgericht Eisenach, Urteil vom 30.08.2005
- 3 Ca 1226/03 -
Anspruch auf Schmerzensgeld und Geldentschädigung wegen psychischer Erkrankung infolge systematischen Mobbings am Arbeitsplatz
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Gesundheit
Erleidet eine Arbeitnehmerin aufgrund systematischen Mobbings durch ihre Vorgesetzte eine psychische Erkrankung und wird dadurch dauerhaft arbeitsunfähig, steht ihr gegen die Vorgesetzte ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds wegen der Verletzung der Gesundheit und einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Unternimmt der Arbeitgeber nichts gegen das Mobbing, so haftet er ebenfalls auf Zahlung eines Schmerzensgelds und einer Geldentschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Eisenach hervor.
Erstellt am 14.01.2019 um 10:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"... ich kann nur nicht alle Eventualitäten vorher abchecken ..."
Das ist ja auch gar nicht notwendig, aber blauäugig losrennen und dann feststellen dass eine völlig naheliegende Frage auftaucht auf die man nicht vorbereitet ist. das muss auch nicht sein.
Ich habe auch hier wieder den Eindruck dass einige BR-Mitglieder wenn sie eine solche "Beschwerde" erhalten relativ blind losrennen und vorrangig unnötigen Eifer verbreiten. Wenn ich solch eine Mail erhalte, edann muss ich doch als allererstes mit der Absenderin ein Gespräch führen um herauszubekommen was sie nun vom BR erwartet, was sie mit der Mail erreichen möchte. Möchte sie das nur mal "loswerden". braucht sie jemanden dem sie vorrangig ihr Herz ausschütten kann, braucht sie Hinweise wie sie sich in der Situation am besten verhalten kann, möchte sie dass das Problem mal informell mit dem Arbeitgeber besprochen wird, möchte sie eine offizielle Beschwerde einreichen? Falls sie es als offizielle Beschwerde lamcieren möchte, dann muss man sie über das Beschwerdeverfahren aufklären. Nach diesem Gespräch sollte man eigentlich auch wissen wie man mit den Informationen umgehen soll.
Erstellt am 14.01.2019 um 11:10 Uhr von celestro
Zwar fast alles richtig, was Du schreibst, aber ... ich würde dennoch nicht damit rechnen, daß der AG die Mail als Kopie haben wollen würde. Demnach hätte ICH das vorher nicht abgeklärt.
Und da brauchst Du auch gar nicht ständig mit "muss ich doch als allererstes mit der Absenderin ein Gespräch führen um herauszubekommen was sie nun vom BR erwartet, was sie mit der Mail erreichen möchte" ankommen. Natürlich führe ich erst einmal so ein Gespräch. Aber deswegen frage ich noch immer nicht jede Eventualität ab. Ich glaube, selbst wenn ich die Erlaubnis hätte, die E-Mail weiter zu geben, würde ich den AG erst einmal fragen, warum er nicht ohne auskommt.
Erstellt am 14.01.2019 um 11:17 Uhr von Pjöööng
Da führen wir solche Gespräche sicherlich sehr unterschiedlich. Der Umgang mit den überlassenen Informationen ist für mich einganz wesentlicher Teil solche Gespräche.