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dazu fällt mir nix mehr ein - Teamleiter bittet mich um meine "als BR" aufgewendeten Zeiten?

H
hans
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mein letzter Beitrag war wohl ein schlechtes Omen. Aber im Ernst, da kommt heute mein Teamleiter und bittet mich um meine "als BR aufgewendeten Zeiten", zur "Abschätzung und Planung der kommenden Projekte" sowie "zur Agumention ggü. der GL das die Dinge nunmal nicht mehr so flott von statten gehen"

Hallo? Sorry, wenn ich mich wie bislang ordentlich darüber informiere das ich als BR umherschleiche kann er sich das doch selbst aufschreiben??? Der ArG wird doch gerade deshalb (wenn möglich) frühzeitig informiert, das er drumherumplanen kann! (o.k., weil Kopfmonopol geht das nur schlecht ;-))

Wie sieht's den nun aus, so von ArG-Vertreter zu AN: kann und darf er vom mir einen Stundennachweis fordern. Dieses ist weder üblich bei uns (Schreibtischtäter, allesamt) noch irgendwo festgelegt das jemand Betrichtshelfte wie ein AzuBi zu schreiben hätte...

Ich bekomm die Plack!

Danke, Hans

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Community-Antworten (5)

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matze83

21.03.2007 um 06:21 Uhr

Hallo Hans

erste Frage: Du bist nicht freigestellt oder?

Also ich verstehe deine Frage so dass ihr vertrauensarbeitszeit habt? Was steht darüber in den Arbeitsverträgen bzw. besteht eine BV? Wenn er daran was ändern will, kann er ja mal mit dem BR drüber verhandeln.

grundsätzlich mus sich ein BRM für die BR Tätigkeit mit ungefährer Zeitangabe abmelden und nach Beendigung zurückmelden. Aber Tätigkeiten, die er in dieser Zeit ausführt gehen den AG nun mal gar nichts an!

Ansonsten würd ich mich nicht weiter verrückt machen - ist ja verständlich dass ein AA nicht unbedingt mit BR Arbeit einverstanden ist und da Druck macht. Aber den kann man in diesem fall wohl getrost zu den "Gschichten aus dem Paulanergarten" legen.

H
hans

21.03.2007 um 08:21 Uhr

jupp, nicht freigestellt. Die Abmeldung ist ussus, sollte oben auch "ihn informiere" heißen, nichtt "mich". Aber gut dass Du das so siehst wie ich, trotzdem regt's mich auf. Wahrscheinlich in erster Linie, weil der Teamleiter sonst ganz umgänglich und BR-positiv. Soll heißen, er setzt auch nur Anweisungen um...

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filou

21.03.2007 um 10:15 Uhr

ich wurde auch von meinem vor-vorletzten Vorgesetzten gebeten, Zeiten, die ich für BR-Arbeit aufwende, aufzuschreiben. Er hat wohl befürchtet, wenn er von höherer Stelle auf die Überstunden-Situation in unserem Team angesprochen wird, dann angeben kann, wieviel Zeit ich für BR-Arbeit ausfalle. Ich führe seitdem eine Excel-Tabelle, in der ich festhalte, welche Zeiten ich für BR-Arbeit aufgewendet habe. Ich führe auch an, wofür, Z.B. BR-Sitzung, Arb.Zeit-Ausschuß-Sitzung, Mitarbeitert-Gespräch, (natürlich ohne Namen) usw. Ich habe damit kein Problem, und bisher wollte auch noch niemand diese Datei sehen.

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Jube

21.03.2007 um 12:10 Uhr

Das mit dem BR-Zeitaufwand an Vorgesetzte zu melden scheint ein Virus zu sein, der seit ca. einem halben Jahr auch bei uns grassiert. Meinen Chef interessiert aber nur die Stundenanzahl -"für irgendeine Statistik"- die Gründe bekommt er nicht genannt. Die Stundenanzahl könnte er sich bei An- und Abmeldung eigentlich auch selber ausrechnen, dann hätten wir gar nicht erst davon erfahren, dass sie erfasst werden.

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Waschbär

21.03.2007 um 17:18 Uhr

Hallo Hans, da ich heute den Kopie wahn habe und ich ja das bedürfniss nach sicherheit in aussagen verstehen kann und der Text zum Fred von dir für dich.

Das Betriebsratsmitglied hat sich zum Zwecke der Amtausübung im Rahmen der Freistellung bei seinem zuständigen Vorgesetzten, bzw. beim Arbeitgeber abzumelden. Dies bedarf keiner besonderen Form. Kann z.B. ein Vorgesetzter nicht erreicht werden so genügt es, sich bei Kolleg/innen abzumelden.

Anzugeben sind die voraussichtliche Dauer und der Ort, an dem die Betriebsratstätigkeit ausgeübt werden soll. Lässt sich vermuten, welche Arbeitnehmer das Betriebsratsmitglied aufsucht, so kann eine Angabe des Ortes unterbleiben.

Gründe oder gar der Inhalt von Tagesordnungen einer Betriebsratssitzung müssen nicht angegeben werden.

Hat das Betriebsratsmitglied seine Betriebsratstätigkeit beendet, so hat es sich wieder beim zuständigen Vorgesetzten, bzw. Arbeitgeber zurückzumelden.

denke mal damit ist für dich alles klar und immer dran denken was nicht schädlich ist könnte gut sein ansonsten iust der BR kein Verein zur Bekämpfung der eigenen Arbeitswelt . Sprich er ist gleichwertig dem AG .....und nur dem AG .

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