Erstellt am 19.03.2007 um 10:35 Uhr von Petrus
Nein. Einem entsprechenden Antrag des ArbGeb müsst ihr als BR-Gremium mehrheitlich zustimmen.
Ihr solltet eurem BRV mal klar machen, daß er nicht der König ist und ihr nur Vasallen, sondern daß ein BR seine Entscheidungen demokratisch fällt. Gegebenenfalls auch jene, sich einen neuen BRV zu wählen.
Erstellt am 19.03.2007 um 10:37 Uhr von Rudolfo
Soweit es sich um gewerbliche Arbeit handelt kann diese nur durch das Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden.
Handelt es sich um Arbeiten, die in der Natur der Sache auch Sonn- und Feiertags zu leisten sind (Krankenhaus, Heime, Öffentlicher Personenverkehr Bus-Schiene-Luftfahr-Schifffahrt etc., dann ist dies mit einer grundsätzlichen Anzeige an das Gewerbeaufsichtsamt (bei Aufnahme eines solchen Betriebsalltages) erledigt und dann kann regelmäßig Sonn- u. Feiertags gearbeitet werden.
Auf jeden Fall kann der BRV nicht alleine die Zustimmung geben, das immer die Angelenheit des Betriebrats (des gesamten Gremiums).
BRV kann lediglich die Information zur Kenntnis nehmen und muss sie dann in den Betriebsrat einbringen.
Erstellt am 19.03.2007 um 10:47 Uhr von Rollie
Vielleicht sollte man aber auch erst einmal in Erfahrung bringen, ob die Zustimmung des BRV auf Basis einer Beschlußfassung erfolgte, er also lediglich die Zustimmung als Vorsitzender nach außen vortrug.
Erstellt am 19.03.2007 um 11:22 Uhr von Anja
unser BR hat davon nichts gewusst. Dies passierte allein auf der Basis unseren BRV.
Es ging um innbetriebnahme von einer Maschine. Solche Vorgänge können nur am Wochenende erledigt werden. Der Samstag ist ja ok. Doch der Sonntag naja.
Muss auch wenn der BR der Sonntagsarbeit zustimmt, trotzdem eine zustimmung des Gewerbeaufsichtamt vorliegen?
Ich würde sagen, der BR kann wenn ein ordentlicher Beschluss vorliegt dies unter berücksichtigung des § 10 ArbeitszeitG Nr. 14 verantworten.
Was sagt ihr dazu??
Gruß
Anja
Erstellt am 19.03.2007 um 16:03 Uhr von Lotte
Anja,
zuerst muss immer die Genehmigung der Gewerbeaufsicht eingeholt werden.
Falls diese vorliegt und der BRV der Sonntagsarbeit zugestimmt hat, sieht es schlecht aus, da der BRV den BR nach außen vertritt und der AG natürlich sagen wird: Woher soll ich denn wissen, dass dies kein gemeinsamer Beschluss des BR ist?
Vor Gericht müsst Ihr nachweisen können, dass es keinen gemeinsamen Beschluss des BR gibt.
Erstellt am 19.03.2007 um 16:48 Uhr von Rollie
Die Gewerbeaufsicht fragt auch nach, ob eine Zustimmung der Betriebsrats vorliegt. Dem BRV sollte man etwas auf die Füße treten und ihn nahe legen, das er mit seinem Mandat spielt, wenn er da eigenmächtig handelt.
Zudem liegt die Vermutung nahe, das es sich bei solch einer Inbetriebnahme sicherlich um ein Ereigniss handelt, welchen frühzeitig bekannt war und daher das Gremium hätte informiert werden können
Erstellt am 19.03.2007 um 16:53 Uhr von Lotte
Rollie,
also wird als erstes der BR gefragt und dann die GA?
Erstellt am 19.03.2007 um 16:57 Uhr von Rollie
Ja. Ich vermute, dass die GA einer fehlenden Zustimmung des BR seinerseits keine Zustimmung erteilen würde. Im Antrag zumindest wird explizit nach der Entscheidung des Betriebsrats gefragt.