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Einstellmeldungen - musss ganzes Gremium informiert werden ?

V
Vera
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein BRV mit einem Teil der BRM Einstellmeldungen beschließen und unterschreiben, auch wenn es dafür keine Tagesordnung und offizielle Einladung für alle BRM gab. Wir haben mehrere Betriebsteile und in dem Betriebsteil, wo unser BRV sein Büro hat, gibt es auch die meisten BRM (6 aus einem 9er Gremium). Nun merke ich, dass er alles mit diesen 6 bespricht und uns 3 nur noch informiert. Ich bin ganz neu nachgerückt und gehe erst im Herbst auf ein Seminar. Bitte wer kann mir helfen, möglichst mit §, damit ich argumente habe.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

18.03.2007 um 20:24 Uhr

@vera Bei neun BRM's könnte das so sein. Nämlich dann, wenn dem dazu notwendigen BA (Betriebsausschuss) in einer GO (Geschäftsordnung) dieses Recht zugestanden wird. Kleine Hoffnung: Aber GO's kann man ändern und die Zusammensetzung eines BA auch...

V
Vera

18.03.2007 um 20:26 Uhr

@ Kölner nein es gibt keine GO

K
Kölner

18.03.2007 um 20:30 Uhr

@vera Dann... ...könnte man einen Beschluss im Gremium fassen, dass dieses Vorgehen des BRV zu unterbleiben hat und eine Pflichtverletzung darstellt.

V
Vera

18.03.2007 um 20:33 Uhr

@ Kölner und wenn die Mehrheit sagt, wir machen es so weiter wie bisher da sowieso gemacht wird was wir 6 beschließen. Was könnte ich dann noch unternehmen.

K
Kölner

18.03.2007 um 20:40 Uhr

@vera Wenn die Mehrheit bereit ist, eine entsprechende GO festzulegen, dann könnte man es als demokratisches Prinzip ansehen, wenn man sich dem dann fügt.

Ansonsten könnte man über die Gültigkeit von solch einsamen Entscheidungen im Gremium eine offene Diskussion anzetteln. Viel mehr Chancen sehe ich nicht. Für ein § 23 BetrVG reicht es auch nicht.

V
Vera

18.03.2007 um 20:50 Uhr

@ Köner vielen Dank für die Einschätzung.

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