Erstellt am 22.04.2013 um 23:07 Uhr von AlterMann
Hallo Gutin,
wieso man wegen einer harten Verhandlung mit der GL zurück treten sollte, erschließt sich mir auch nicht. Leider schreibst Du nicht, um welche Art von BV es hier geht. Deshalb kann man schlecht abschätzen, welche Handlungswege Euch gerade offen stehen.
Aber dass die GL erst mal auf der eigenen Haltung besteht, ist ja nun nicht ungewöhnlich, sondern eher die Regel.
Wie Du bin ich der Meinung, dass bei einer festgefahrenen Situation das ganze Gremium überlegen sollte. Dazu gehört selbstverständlich auch eine differenzierte Beschreibung der Sachlage - natürlich mit den bestehenden unterschiedlichen Auffassungen.
Mit einer Stimme sollte man gegenüber der GL auftreten, aber doch nicht innerhalb des Gremiums.
Bei einer brachialen Pro/Contra-"Diskussion" bringt Euch Euer Vorsitzender um Eure wichtigste Waffe: Das kreative Nachdenken über mögliche Lösungswege.
Erstellt am 23.04.2013 um 06:36 Uhr von Lotte
Hallo DieGute,
für mich hört sich das so an, als ob der BRV genauso tickt wie die GL: entweder ganz oder gar nicht.
Es hängt nun von Euch ab, ob Ihr in beiden Richtungen dem Druck Stand haltet. Entscheiden muss das Gremium und braucht zur Entscheidungsfindung sicher beide Seiten. Sonst wird es zum Abnickverein.
Wenn es eine erzwingbare BV ist, könnt Ihr doch auch die Einigungsstelle anrufen, wenn der GF solch einen Druck aufbaut.
LG Lotte
Erstellt am 23.04.2013 um 07:02 Uhr von Tanzbär
Zurücktreten muss erst einmal keiner. Wozu auch? Wenn es der Vorsitzende unbedingt will, soll er, er ist sicher ersetzbar.
Wenn bei jeder kontroversen Diskussion mit der GF über eine BV der BR zurücktritt, kommt ihr aus den Neuwahlen gar nicht mehr raus.
Erstellt am 23.04.2013 um 07:13 Uhr von Nubbel
dein vorsitz sollte zurücktreten! ihr nehmt den verhandelten entwurf, gebt ihn allen 15 brm, berichtet was der chef gesagt hat und faßt einen beschluss. wenn es eine erzwingbare ist, würde ich die bv ablehnen, etwas später den ersten entwurf wieder vorlegen und damit in die einigungsstelle gehen. mit dem was ihr jetzt habt macht das eher keinen sinn.
Erstellt am 23.04.2013 um 08:41 Uhr von rkoch
Überlege doch einfach mal was Rücktritt bedeutet...
Es bedeutet schlicht, dass der BR neu gewählt werden muss, bis zur Wahl bleibt der bisherige BR im Amt. Jetzt geh einfach mal davon aus, dass sich die selben Personen zur Wahl stellen und die Wähler auch immer noch genau so wählen... Das Ergebnis: Der BR bleibt so wie er ist bestehen. Alternativ: Es gibt einen BR anderer Zusammensetzung.
So. Bedeutet das jetzt, dass Eure GF der BV zustimmt? Natürlich nicht, warum sollten sie! Der einzig potentielle Unterschied: WENN der BR sich nach der Wahl anders zusammensetzt, könnte dieser BR eine andere Meinung haben als ihr, und der BV zustimmen. Nur was ist dann gewonnen? Wenn die Wahl nur deshalb erfolgte, um einen BR zu bekommen der dem Vorschlag der GF zustimmt, warum stimmt ihr dann nicht einfach zu? Das Ergebnis bliebe das selbe.....
Natürlich kostet die Wahl dem AG wieder Geld, aber das sind Peanuts für den AG. Mit so einer Lappalie lockst Du den AG nicht hinter dem Ofen hervor. Da ist eine Einigungsstelle DEUTLICH teurer für den AG. Im schlimmsten anzunehmenden Fall führt die Neuwahl gar dazu, dass sich keiner mehr aufstellen läßt und ihr dann gar keinen BR mehr habt. DAS kann doch wohl nicht das Ziel sein?
Erstellt am 23.04.2013 um 08:48 Uhr von gironimo
Die Arbeitnehmer haben den BR gewählt, das dieser seinen Job macht und nicht zurücktritt, wenn es mal Gegenwind gibt.
Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb eines Gremiums gibt es dann eben einen Mehrheitsbeschluss. Bei Meinungsverschiedenheiten mit der GL wird entweder weiter verhandelt oder die E-Stelle angerufen (sofern dies möglich ist). Auch die betrieblich- öffentliche Meinung kann dem BR nutzen.