Ist eine Tagung ein Seminar im Sinne der Arbeitszeit?
Hallo liebe Kollegen, zum Jahresbeginn werden bei uns auf (insg. 26) Aussenstellen Auftakttagungen abgehalten. Dazu werden eigentlich immer MA der Zentrale/Direktion eingeladen. Diese haben ihre Stunden bis dato immer normal über eine Dienstreise angerechnet. Nun sollen (da neuer Vorstand) ab jetzt nur die Sollarbeitszeit angerechnet werden. Diese beträgt aktuell 7,6 Stunden (Vollzeit) und Teilzeit dementsprechend. Wie gesagt, vorher die tatsächliche Zeit. Ein Seminar ist m. E. eine Lehrveranstaltung, eine Tagung nicht. Über eine BV ist das nicht geregelt. Ich bin der Meinung, dass es ein Graubereich ist, den keiner bis dato bedacht hat. Die einzige Chance wäre m. E. die betriebliche Übung. Habt Ihr dazu Tipps? LG
Community-Antworten (3)
08.01.2019 um 15:36 Uhr
Wir hatten genau das gleiche Thema und es im Rahmen einer BV geregelt. Bei Mehrtagesseminaren ist die Rahmen/Sollarbeitszeit zu erfassen. Alles, ob Seminar, Tagung, etc. was nur einen Tag geht, ist die echte Anwesenheitszeit einzutragen. Der Mitarbeiter kann ja nichts dafür, wenn der AG es nicht schafft, seine Tagungen oder Seminare sauber während der Arbeitszeit zu planen. Ohne BV ist das Ganze natürlich schwierig. Auf betriebliche Übung kann man sich höchst selten berufen und auch da habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG habt ihr aber ein Mitbestimmungsrecht. Normalerweise muss AG und BR ja irgendwo geregelt haben, wie die Sollarbeitszeit lautet. Soll darüber hinaus gearbeitet werden, müsst ihr dies verhandeln (Mitbestimmung). Da muss eine saubere BV her, die alle Fälle regelt.
08.01.2019 um 15:40 Uhr
Egal wie der AG diesen Tag nennt seit Ihr in der Mitbestimmung.
08.01.2019 um 18:16 Uhr
So sehe ich es auch. Der AG muss wohl oder übel die tatsächlich geleistete Zeit bezahlen. Eine vom AG veranlasste Tagung ist arbeit.
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