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Einstellungen über Peronalberatung - Hat der BR eine Chance, sich die Unterlagen der anderen Bewerber vorlegen zu lassen?

N
Neugier
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

es geht um die Anhörung für Einstellungen. Wie ist es mit der Vrlage der vollständigen bewerbungsunterlagen zu sehen, wenn die Rekruitierung über eine Personalberatung durchgeführt wurde. Uns wurde erzählt, dass die Personalberatung die Vorauswahl trifft und letztendlich nur den in Frage kommenden Bewerber per Unterlagen vorlegt. Wer kennt sich hier aus? Wie kann der BR nachvollziehen, ob die Rekruitierung tatsächlich über eine Personalberatung durchgeführt wurde? Hat der BR eine Chance, sich die Unterlagen der anderen Bewerber vorlegen zu lassen? Danke im Voraus.

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Community-Antworten (4)

L
Leon

15.03.2007 um 12:04 Uhr

Hallo Neugier,

Im Betriebsverfassungsgesetz §95 kannst du Nachlesen das der AG alle Unterlagen von Bewerben den BR Vorzulegen hat. Darauf kannst du als BR bestehen. Ich habe mich mit § 95 verschrieben natürlich ist es der § 99 1. Einstellungen. Bitte um Enschuldigung Viel Glück

S
Spartacus

15.03.2007 um 12:16 Uhr

@ leon,

also ich finde nichts im § 95 BetrVG zur Vorlage aller Unterlagen?

@ Neugier habt ihr "Auswahlrichtlinien" ?

T
Terrier

15.03.2007 um 12:37 Uhr

Hi Neugier,

in §99 findest du dein Recht auf die Bewerbungsunterlagen.

Gruß Terrier

W
Werner

15.03.2007 um 13:11 Uhr

Hallo Neugier, Fitting schreibt dazu: Die Unterlagen aller Bewerber die dem ArbGeb. von der beauftragten Firma benannt wurden. Rn 145 zu §99

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