Monatsgespräch Arbeitgeber-"Gefolge" ?
Darf der Arbeitgeber zum Monatsgespräch (§74(1)) z u s ä t z l i c h nichtleitende Angestellte m i t b r i n g e n ? Laut BAG, AiB 92, 534 braucht der BR als Vertreter des AG nur Personen zu akzeptieren, die berechtigt und fachlich kompetent sind, verbindlich zu sprechen. Was ist, wenn der Arbeitgeber zwar entweder selber oder "kompetent" und "berechtigt" vertreten erscheint, aber zusätzlich noch mit einem Gefolge anrückt, das aus Angestellten besteht, die nichtleitend, nicht "kompetent" und nicht "berechtigt" sind? Muss der BR akzeptieren, dass diese Angestellten anwesend sind oder sogar am Gespräch aktiv teilnehmen? Gibt es eine Höchstteilnehmerzahl oder kann der AG hier das ganze Management auf seiner Seite gegen den BR dazu nehmen?
Community-Antworten (3)
07.01.2019 um 14:40 Uhr
kommt halt drauf an, wer es ist. Bei MA der Personalabteilung liegt es näher, dass das i.O. ist als bei einem Pförtner (ohne den abwerten zu wollen)
07.01.2019 um 15:04 Uhr
Wenn der Arbeitgeber diese Personen " z u s ä t z l i c h m i t b r i n g t", dann lässt er sich doch von diesen offensichtlich nicht vertreten?
""Der ArbGeb. kann gegebenenfalls zu speziellen Fragen sachkundige Betriebsangehörige hinzuziehen." (Fitting)
07.01.2019 um 20:38 Uhr
Für das Monatsgespräch gibt es halt keine festen Regeln und wer legt fest wer kompetent ist? Bei uns sind auch die Bereichsleiter dabei und wir finden es okay weil man so Themen auch gleich diskutieren kann und der Chef nicht erst Rücksprache mit seinen Lakaien halten muss.
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