Erstellt am 14.03.2007 um 11:27 Uhr von terrier
Hallo,
was sagt denn der BR zu der Kündigung?
Nach §102 und 103 hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht. Ohne Anhörung des BR ist die Kündigung unwirksam oder wurde hier der §104 angewendet?
Erstellt am 14.03.2007 um 11:36 Uhr von abti500
nein der br hat der kündigung wedersprochen, der ag hat sich jetzt die zustimmung über das arbeitsgericht ersetzt und wir hab leider im ersten kammertermin verloren .
Erstellt am 14.03.2007 um 12:39 Uhr von Thom220
Hallo abti500
Hat der Kollege Kündigungsschutzklage eingereicht ??
Gibt es Zeugen die eine ewentuelle Bedrohung
bestätigen können ??
So einfach geht das nicht, mir scheint ihr habt da ein paar Fehler gemacht.
Bitte aber auch auf § 15 Abs 1 und 3 KSchG nicht ausser acht lassen.
Erstellt am 14.03.2007 um 14:47 Uhr von abti500
nein da waren keine zeugen , das war ein vieraugen geschpräch , ich konnte mir auch nicht erklären warum das gericht so entschieden hat !!!