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Teilnahme BR Sitzung bei Teilzeit

E1
Eva 1
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, wie ist die Rechtslage, wenn ordentliche BR-Sitzungen auf den Nachmittag gelegt werden, obwohl ein BR-Mitglied nur halbtags arbeitet. Ist die Halbtagskraft rechtlich verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen?

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Community-Antworten (4)

T
TheDude

07.01.2019 um 13:32 Uhr

Ja, ist sie meines Wissen. Natürlich soll auf Teilzeitkräfte im BR Rücksicht genommen werden, aber das geht nicht immer. Als BR ist man Vollzeit unterwegs. Auf was zielt deine Frage ab? Kann die Halbtagskraft da einfach privat nicht oder geht es um den Überstundenausgleich bzw. Bezahlung für die Zeit?

U
UliPK

07.01.2019 um 13:39 Uhr

Jepp ist sie, allein dadurch das sie das Amt angetreten hat. Natürlich hat der der BRV dafür zu sorgen das die BR-Sitzungen zur der Zeit stattfinden an dem die meisten BRM am Arbeiten sind, wie das jetzt bei euch ausschaut hast du nicht beschrieben. Aber sollte das nicht der Fall sein und du möchtest deinen BRV nett darauf hinweisen kannst du ihm das im folgenden Link ja mal zeigen. http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-30/BetrVG-30-1/index.php

K
kratzbürste

07.01.2019 um 20:46 Uhr

Sie bekommt ja die Sitzungszeit als Freizeitausgleich wieder. Und wenn zusätzliche Kosten anfallen - muss auch die der AG tragen (z.B. zusätzliche Kinderbetreuung oder ähnliches)

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