Zuständigkeit des BR für MA in Freistellung?
Eine MA ist gekündigt worden, befindet sich bis Ende Mai in Freistellung. Ist der BR für Anfragen dieser MA (bzgl. über Kündigungsvereinbarung hinaus gehenden Fortbildungsforderungen an den AG) zuständig? Sie bombardiert GL und BR mit Fragen und droht in jeder Anfrage mit erneutem Einschalten ihres RA.
Community-Antworten (3)
13.03.2007 um 11:28 Uhr
Hallo Wave, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ist auch jemand in der Freistellung noch als Beschäftigter anzusehen. Insofern ist der BR zuständig.
13.03.2007 um 15:54 Uhr
Zuständig seid Ihr. Nur habt Ihr nicht genug Kreativität um diese MA ins Leere laufen zu lassen?
14.03.2007 um 20:23 Uhr
@paula In etwa so "Ihre Anfrage wird bearbeitet, bitte warten!"?
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