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Dienstplangestaltung - Wo steht, dass der BR die Dienstpläne zur Einsicht erhalten muß?

KS
kranke Schwester
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

wir arbeiten im drei-Schichtsystem in einem Klinikum. Ein Arbeitnehmer will irgendwo gelesen haben, dass man nach dem Nachtdienst am darauffolgenden Tag keinen Frühdienst haben darf. Stimmt das ? Ich habe in der Literatur nichts gefunden. Desweiteren würde ich gerne wissen, wie lange man eigentlich am Stück arbeiten darf, bis man einen freien Tag bekommt? Wo steht, das der BR die Dienstpläne zur Einsicht erhalten muß ?

Danke im voraus

5.82704

Community-Antworten (4)

W
wölfchen

12.03.2007 um 12:47 Uhr

Hallo kranke Schwester,

  1. mit dem Frühdienst am nächsten Tag nach dem Nachtdienst, das ist möglich. In einer ver.di- Broschüre zur Dienstplangestaltung steht eine Empfehlung möglichst 2 freie Tage zu geben, ist aber kein Gesetz. Vielleicht hat Deine Kollegin diese Broschüre gelesen. Auch geistert nach ca. 40 Jahren bei vielen noch der "Ausschlaftag" im Kopf herum. Den gibts aber schon ewig nicht mehr.
  2. Am Stück darfst Du bei positiver Auslegung des Arbeitszeitgesetzes max. 12 Tage, weil der 13. der Ausgleichstag für den gearbeiteten Sonntag ist (innerhalb von 2 Wochen ist der Ausgleichstag für einen gearbeiteten Sonntag zu geben). Man kann das aber auch ganz bösartig auslegen, den Ausgleichstag schon im Voraus geben, dann kämen rein rechnerisch sogar 18 zusammenhängend mögliche Arbeitstage zusammen. Jedoch macht das kaum jemand, weil im Falle einer Erkrankung des MA bei einer Vorausgewährung für den Arbeitgeber der Tag futsch ist, ohne eine Leistung bekommen zu haben. In der Regel werden Ausgleichstage im Nachhinein gegeben.
  3. Nach § 87(1)2 BetrVG ist die Lage und Verteilung der Arbeitstage auf die Wochentage mitbestimmungspflichtig. Und das MBR könnt Ihr nur wahrnehmen, indem Ihr die Dienstpläne so rechtzeitig VOR Gültigskeitsbeginn zur Einsicht bekommt, dass eventuell notwendige Änderungen noch vorgenommen werden können (aber nicht vom BR!!!! Mängel aufschreiben, Termin setzen - wann Ihr den Plan nochmal einsehen wollt und Plan zurückgeben)
S
Sozialportal.de

12.03.2007 um 13:22 Uhr

Vielleicht hilft hier das Arbeitszeitgesetz weiter

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100994BJNG000200307

Grüße JS

W
wolle1

12.03.2007 um 13:58 Uhr

Hallo, kranke Schwester

Laut ArbZG §5.1 sind nach der regelmässigen täglichen Arbeitszeit dem AN eine ununterbrochene Pause von mindestens 11 h zu gewähren.

MfG wolle1

W
wölfchen

12.03.2007 um 17:58 Uhr

Jetzt muss ich doch noch nachfragen, weil meine Kristallkugel nur Nebel anzeigt: meintest Du etwa Früh aus der Nachtschicht kommen und gleich eine Frühschicht dranhängen? Ich war eher davon ausgegangen, dass Du meintest: Früh aus der Nachtschicht kommen und am nächsten Tag zur Frühschicht. Die anderen Antworten haben mich jetzt stark verunsichert, ob ich das richtig gedeutet hatte. Ich bin von Variante 2 ausgegangen.

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