Mitspracherecht oder nur Empfehlungen - bei der Dienstplangestaltung?
Moin, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Dienstplangestaltung. Bei uns gibt es immer wieder Differenzen über die Auslegung des ArbZG. Oder nur ein Anhörungsrecht mit dem Weg, Empfehlungen auszusprechen
Community-Antworten (25)
07.05.2010 um 18:05 Uhr
Hallo Vorreiter,
guck mal in BetrVG § 87 Abs 2 ...
alles klar ;-) !!!
Boni
07.05.2010 um 18:34 Uhr
@Boni.Warum denn gleich Abs.2? In Abs.1 steht ja wohl genug Eindeutiges F Ü R die Mitbestimmung!
07.05.2010 um 19:14 Uhr
Dann schlage ich mal als Kompromiss §87 Abs. 1 Nr. 2 vor
07.05.2010 um 19:20 Uhr
vorreiter, wenn nach einem Dienstplan gearbeitet wird und Euer UN so groß sein sollte, dass es nicht nur einen DP gibt, empfiehlt sich evtl eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung...
07.05.2010 um 19:35 Uhr
@Petrus. Akzeptiert :-)))
08.05.2010 um 00:00 Uhr
Danke für die zahlreichen Tips, BetrVG haben wir gelesen. Aber unsere Betriebsleitung/PDL steht auf dem Standpunkt, das die Mitarbeiter so zu arbeiten haben, wie sie es einteilen. Spätdienst bis 22.00 Uhr, dann Frühdienst ab 06.30 Uhr. 11, 12, oder 13 Tage am Stück bei 5,5 Tagewoche. Sie berufen sich auf ihr Deligationsrecht .
08.05.2010 um 00:10 Uhr
vorreiter, gelangen Arbeitgeber und Betriebsrat über eine nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Angelegenheit zu keinem Einvernehmen, so kann gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle eingeschaltet werden.
08.05.2010 um 00:17 Uhr
@vorreiter na ridgback ist wohl jünger und daher schneller als ich.
Vorreiter, vielleicht könntest Du noch mal dahin zurück gehen wo Du Deine Frage gestellt hast und das Häckchen bei den 7 Antworten raus nehmen, denn ich könnte mir vorstellen das das Thema noch nicht zu ende diskutiert scheint
08.05.2010 um 01:03 Uhr
@ rainerw Häckchen habe ich entfernt, danke für den Tip. @ ridgeback das haben wir im BR alles schon durchgekaut. Klar können wir die Einigungsstelle anrufen, aber doch nicht jeden Monat. Wir wollen, das sofort nach Vorlage des Dienstplanes beim BR die Verstöße gegen das ArbZG nachgebessert werden.
08.05.2010 um 01:21 Uhr
vorreiter Was Bitteschön würde dagegen sprechen jeden Monat die Einigungsstelle anzurufen? Euer AG nimmt sich jeden Monat oder jede Woche heraus gegen die Mitbestimmung zu verstossen. Ihr hingegen seit von eurer Belagschaft dazu gewählt worden deren Rechte zu vertreten. Der Gesetzgeber hat dem BR hier diese Möglichkeit geebnet damit er ihn auch nutzt. Und glaube mir, wenn der AG merkt das ihr da nicht nur drüber redet sondern auch den Weg geht, dann wirde er es spätestens nach dem 2. mal unterlassen und euch als Gleichberechtigten Partner akzeptieren. Ihr müsst hier sehen das ihr euch behauptet. Euer AG wird dann vielleicht erst nicht gut auf euch zu sprechen sein wenn er die Kosten beglichen hat, aber auch das wird sich irgendwann wieder legen. Beschäftigen solltet ihr euch dann auch noch mal mit den §§ 23, 119 und 121 BetrVG
08.05.2010 um 05:56 Uhr
vorreiter, habt ihr diese überhaupt schon einmal angerufen??
Statt durchkauen solltet ihr handeln.
08.05.2010 um 12:09 Uhr
vorreiter, wenn Ihr als BR ernst genommen werden wollt, solltet Ihr endlich reagieren. Wenn es über der PDL/Betriebsleiter noch einen wirklichen AG gibt, ist der zunächst Euer Ansprechpartner. Fordert ihn auf, der PDL aufzugeben, das Mitbestimmungsverfahren einzuhalten, andernfalls seht Ihr Euch gezwungen, die Einigungsstelle anzurufen und die Aufsichtsbehörde über die ständigen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu informieren. Denn Eure Aufgabe ist:
§ 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
08.05.2010 um 14:54 Uhr
vorreiter, kann es sein, dass Euer AG sich grundsätzlich schwer tut mit den Mitbestimmungsrechten des BR? Und seid Ihr ausreichend geschult?
Wenn Ihr wirklich etwas tun wollt: Kündigt an, dass Ihr vor dem nächsten Dienstplan rechtzeitig über die geplante Verteilung der Arbeitszeit informiert werden wollt. Setzt einen Termin bis wann das geschehen soll und informiert auch den AG darüber, dass Ihr rechtliche Schritte einleiten werdet, wenn der nächste DP ohne Zustimmung des BR umgesetzt werden soll. Sucht Euch einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht, der dann eine einstweilige Verfügung für Euch erwirkt, sollte der AG Eurer Aufforderung nicht nachkommen!
Und zwar auf Basis des § 87 (1) Nr.2 und § 23 (3) BetrVG
LG Lotte
08.05.2010 um 21:02 Uhr
@ alle !!
Wir sind seit 26.04.2010 BR, den alten haben die MA zum Teufel gejagt. Wir haben nichts als ein ungeordnetes Büro mit schlauen Büchern, demoralisierte Mitarbeiter und eine PDL, die macht, was sie will. Und der Chef unterstützt das mit dem Hinweis, ihr habt da nicht dran zu fummeln, das ist Leitungssache, hier bestimmen wir, wie wer arbeitet und wie lange. Jetzt wollen wir den Scherbenhaufen beseitigen und fangen eben beim Dienstplan an. Wir sind uns bewußt, das wir vor´s Arbeitsgericht/ Einigungsstelle gehen können, aber wir wollen einfach für den ersten Kontrolltermin eine Kugel mehr für die Pistole. Wir haben schon ein Ergebnisprotokoll entworfen, das dann mit an die Einigungsstelle gehen soll.
08.05.2010 um 21:14 Uhr
@vorreiter, aber wir wollen einfach für den ersten Kontrolltermin eine Kugel mehr für die Pistole. Nun, dann noch mal zurück zu Deiner Eingangsfrage:
hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Dienstplangestaltung. Ja, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
*Oder nur ein Anhörungsrecht mit dem Weg, Empfehlungen auszusprechen * In diesem § steht nichts von Empfehlung sondern, es ist die Rede von MITBESTIMMUNG.
Ist denn bei den schlauen Büchern auch ein BetrVG? Dann solltet Ihr Euch unbedingt mit der Kommentierung zu § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG beschäftigen, dann werdet Ihr feststellen, wo der BR überall mitzubestimmen hat, was die Arbeitszeit angeht! Viel Erfolg!
08.05.2010 um 21:43 Uhr
@vorreiter viele schlaue Bücher ist schon mal gut. Reinguckenund viele schlaue Br´S machen. Wie nicoline schon sagt, es steht alles da, ihr müsst es nur umsetzen. Wenn ihr diesen Weg umgehend geht, steigt auch die Mutivation der MA, und ihr setz gleich ein Signal an die MA und setzt ein Zeichen richtung AG. Lasst euch auch von Drohungen das ihr Arbeitsplätze gefährdet nicht einschüchtern, denn das wird bestimmt als nächstes kommen. Zeigt dem AG welchen weg ihr bereit seit zu gehen und ihr werdet es in Zukunft leichter haben.
08.05.2010 um 23:49 Uhr
@ alle Schlaue Bücher müssen auch gelesen werden können. Die Kollegen und ich kommen alle aus der Pflege, wir sind nach acht Stunden schon kaputt und jeder hat noch Familie. Wer kann da abends noch die vorhandenen Bücher lesen, einschließlich Kommentare. Wir sind Laien, ohne Schulung, frisch ins Büro gesetzt. Lernfähig und lernwillig, deswegen habe ich die Frage hier eingestellt. Wir wollen bewegen, müssen aber erst lernen, wie. Wenn hier jeder sagt, das unser AG nicht bestimmen darf, das so gearbeitet wird, wie er und die PDL will, dann werden wir uns die Gesetzestexte nochmal durchlesen und dann danach handeln.
Dank an alle
08.05.2010 um 23:55 Uhr
vorreiter, nehmt Euch die Zeit die Ihr für Eure BR Arbeit braucht! Macht regelmäßig Sitzung, holt Euch jemanden ins Haus, wenn Ihr eine Schulung braucht und alle neu seid. Viel Glück!
09.05.2010 um 00:08 Uhr
vorreiter, Die Kollegen und ich kommen alle aus der Pflege, wir sind nach acht Stunden schon kaputt und jeder hat noch Familie. Kann Dich gut verstehen, nach 8 Stunden in dem Job ist man fertig!
den alten haben die MA zum Teufel gejagt Aber das muss ja einen Grund gehabt haben und die MA haben jetzt berechtigte Erwartungen an Euch!
dann werden wir uns die Gesetzestexte nochmal durchlesen und dann danach handeln. Das solltet Ihr wirklich unbedingt machen, sonst habt Ihr keine Kugel im Lauf!
nehmt Euch die Zeit die Ihr für Eure BR Arbeit braucht! Macht regelmäßig Sitzung, holt Euch jemanden ins Haus, wenn Ihr eine Schulung braucht und alle neu seid. Und diesen Rat solltet Ihr unbedingt, dringend und schnell beherzigen. Ich weiß, wie die personelle Situation in der Pflege ist, auch ohne Abwesenheit durch BR Arbeit schon viel zu wenig. Aber wenn Ihr Euch keine Hilfe holt und Schulungen macht, wird alles so bleiben, wie es ist. Ich wünsche Euch alles Durchhaltevermögen dieser Welt, denn einfach wird das nicht!
09.05.2010 um 01:13 Uhr
@vorreiter ach wenn wir die beiden Madels nicht hätten...... Manchmal mag das was hier geschrieben wird ein wenig Oberlehrenhaft klingen, ist aber keineswegs so gemeint, sondern nur die Erfahrung am eigenem Leibe. Auch wenn ich nicht in der Pflege bin , kann ich mir vorstellen das dort die Umstände noch etwas schwieriger sind als anderswo. Andersrum düft ihr euch aber nicht der Illusion hingeben alles nur in eurer normalen Arbeitszeit zu schaffen. Die beiden Immerfleissigen haben ja schon das Grundlegenste gesagt. Ich kann euch da noch mal anraten am Anfang eurer BR Zeit wöchentlich Sitzungen einzuberufen. SchwerwiegendeThemen habt ihr ja genug. Versucht euch aber auch die Zeit zu nehmen mal einfach nur so ins BetrVG zu schauen (vornehmlich die 80iger). So könnt ihr euch am besten durch diese wulst von Gesetzen wühlen. Fangt mit dem 87iger an und zerlegt ihn Stück für Stück. So werdet ihr merken was für Möglichkeiten ihr habt. Und dann ist das Forum hier ja auch noch da. Ich wünsche uch viel Erfolg und Gutes Gelingen.
09.05.2010 um 02:01 Uhr
@JT Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Oft sind es zunächst mal die Innenhaus-Seminare, die wirken und ermöglichen über den Tellerrand zu sehen.
Vor allem wenn man vielen Trägern/Anbietern unterstellen MUSS, Seminare nur zum Füllen der eigenen Tasche zu nutzen. Die sind überall unterwegs; in Rüttgers-City und auch bei München.
09.05.2010 um 13:09 Uhr
@JT Professionalität endet meistens bei den Anbietern, die nicht gewillt sind die Qualität in den Vordergrund zu stellen, sondern den Spass. Sie bilden nach Unterlagen, die unterirdisch sind und haben schon so manches Seminar angeboten mit hilfswilligen anderen BRV's in der Hoffnung, dass das ausreicht um Teilnehmer zu binden. Das ist dann peinlich! Schlimm ist, wenn so ein Vertreter hier - nehmen wir mal an es wäre z.B. Deiner Einer - Seminare anbietet, die er aufgrund seiner Profession noch nicht einmal anbieten können kann, weil er sich die Materie nur angelesen hat. Wäre das nicht peinlich? Da sende ich dann doch die Grüsse nach Rüttgers-City
09.05.2010 um 13:56 Uhr
...wo wählt dann jetzt dieser Rüttgers, im Dorf an der Düssel oder in Pulheim?
09.05.2010 um 17:42 Uhr
JT, sicher gibt es Situationen in denen eine Schulung außer Haus einer Inhouseschulung vorzuziehen ist. Wenn aber ein BR insgesamt Schulung benötigt und so wie hier eine Starthilfe braucht, halte ich am Anfang Inhouseschulungen für sinnvoll, da dann alle erstmal den gleichen Wissensstand erlangen. Danach sollten auf jeden Fall auch Schulungen außer Haus erfolgen. Wichtig ist natürlich, einen Referenten zu haben, der Starthilfe auch wirklich leisten kann. Wir waren daher immer froh über Tipps von anderen. Ist halt ein ziemlicher Schulungsdschungel.
09.05.2010 um 20:46 Uhr
@JT Löschen ist auch peinlich und nutzt nichts mehr. Es gibt Kopien. Hihi
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