Erstellt am 04.01.2019 um 13:35 Uhr von bürgermeister
Ich würde jetzt pauschal sagen das die Reihenfolge einzuhalten ist. Und wenn die Stellvertreterin der SBV Person anwesend ist benötigt da keiner mehr den oder die 2 Stellvertretung.
Erstellt am 04.01.2019 um 14:31 Uhr von Heulboje
Der Meinung sind wir auch, aber gibt es da eine gesetzliche Grundlage ?
Erstellt am 04.01.2019 um 14:57 Uhr von UliPK
Sehe ich auch so.
Lese dir mal dieses Urteil dazu durch. Daraus würde sich dann auch ergeben das kein Ersatz geladen werden darf, zumindest wenn kein Interessenkonflikt vorliegt.
https://www.jurion.de/urteile/lag-hessen/2012-11-01/9-tabv-156_12/
Erstellt am 04.01.2019 um 15:58 Uhr von MaJoK
Aber für ein abwesendes BR Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu laden, in diesem Fall müsste dann der 2 Stellv SBV Ersatzmitglied für den BR sein, sonst geht es nicht.
Erstellt am 04.01.2019 um 16:22 Uhr von nicoline
MaJoK
Kannst du mir den Sinn deiner Antwort im Zusammenhang mit der gestellten Frage erklären?
Heulboje
Durch das "Doppelmandat" kommt es nicht grudsätzlich zu einem Interessenkonflikt, es kann nicht die 2. Stellvertretung geladen werden bzw. teilnehmen.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~mitglied-mit-doppelmandat-muss-nicht-ersetzt-werden~
Erstellt am 04.01.2019 um 16:26 Uhr von nicoline
Heulboje,
uuups, jetzt hast du vom Inhalt her 2 x die gleiche Antwort erhalten, hab den post von UliPK übersehen. Na ja, doppelt hält besser.
Erstellt am 04.01.2019 um 18:25 Uhr von UliPK
@nicoline
Naja, in deinem Link wird es aber besser erklärt :D
Erstellt am 08.01.2019 um 11:47 Uhr von Heulboje
Vielen Dank für die Antworten. Sie helfen uns sehr weiter