Hallo zusammen, hier weiss doch bestimmt jemand, was zu tun ist, wenn eine aus der Elternzeit zurückkehrende Mutter Teilzeit beantragt hat. Angenommen, die Teilzeit soll zum 05.04.2007 beginnen, bis wann muss der Arbeitgeber den Absagebrief geschickt haben, und muss der Brief dann zum Fristende beim Antragsteller eingegangen sein oder gilt das Datum auf dem Brief (das ja beliebig rückdatierbar ist)?
Und wenn der Brief nicht fristgerecht eingegangen ist, sondern mit 5-tägiger Verspätung, gilt dann der Teilzeitplatz automatisch als genehmigt oder muss ich da noch einen Anwalt bemühen?
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Schnuffl