Geheimhaltung innerhalb des BR
In unserem 9er BR-Gremium scheint es eine "undichte" Stelle zu geben. Ich bin immer wieder erstaunt, was alles im Betrieb bekannt ist, das nur im BR-Gremium besprochen wurde und noch nicht für Jedermann/frau bestimmt ist. Auch wenn wir Unstimmigkeiten innerhalb unseres Gremiums haben, ist dies am nächsten Tag schon der GF bekannt. In etwa: Ach - was ist denn bei Euch los? Was würdet ihr erfahrenen BR`s empfehlen, wie ich mich dagegen wehren kann. Ich habe unseren BRV in Verdacht, da er jedesmal persönlich beleidigt ist, wenn nicht alle seiner Meinung sind. Gibt es §, die ich anführen kann im Gremium, wenn ich auf der nächsten Sitzung ausdrücklich auf die Geimhaltung hinweise? Tausend Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (5)
10.03.2007 um 18:55 Uhr
@Moni29, denk mal dran, ihr seid keine Geheimrat!
Du kannst in der nächsten Sitzung auf den § 79 BetrVG hinweisen. Aber! Lies ihn vorsichtshalber erst mal selbst durch....
10.03.2007 um 18:57 Uhr
Die Geheimhaltungspflicht gilt nur für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und auch nur wenn es der AG ausdrücklich verlangt. Es gibt kaum etwas, was geheim gehalten werden muss.
Den § findest im BetrVG § 79 Geheimhaltungspflicht
11.03.2007 um 23:02 Uhr
Problem ist nur, wenn es BR-Interna sind, wie Strategien für weitere Vorgehensweisen o. Ä.. Das muss sich m.E. kein Gremium gefallen lassen. Wenn es sich nur um Beschuldigungen und ähnliche, persöhnlichere Dinge handelt, ist es nicht so dramatisch.
12.03.2007 um 19:07 Uhr
12.03.2007 um 19:42 Uhr
Ihr habt mir sehr geholfen - vielen Dank für Eure Mühe
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