Erstellt am 10.03.2007 um 17:55 Uhr von Mona-Lisa
@Moni29,
denk mal dran, ihr seid keine Geheimrat!
Du kannst in der nächsten Sitzung auf den § 79 BetrVG hinweisen.
Aber! Lies ihn vorsichtshalber erst mal selbst durch....
Erstellt am 10.03.2007 um 17:57 Uhr von Catwaezle
Die Geheimhaltungspflicht gilt nur für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und auch nur wenn es der AG ausdrücklich verlangt. Es gibt kaum etwas, was geheim gehalten werden muss.
Den § findest im BetrVG § 79 Geheimhaltungspflicht
Erstellt am 11.03.2007 um 22:02 Uhr von greatfenris
Problem ist nur, wenn es BR-Interna sind, wie Strategien für weitere Vorgehensweisen o. Ä.. Das muss sich m.E. kein Gremium gefallen lassen. Wenn es sich nur um Beschuldigungen und ähnliche, persöhnlichere Dinge handelt, ist es nicht so dramatisch.
Erstellt am 12.03.2007 um 18:07 Uhr von betriebsratten
http://aktive.verdi.de/Oeffentlichkeitsarbeit_ausbauen/medien_nutzen_-_rechte_kennen/alles_was_recht_ist
Ziemlich weit unten
Erstellt am 12.03.2007 um 18:42 Uhr von Moni29
Ihr habt mir sehr geholfen - vielen Dank für Eure Mühe