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Erste Betriebsratwahl - wer ist "leitender Angestellter"

J
jasmin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir werden in den nächsten Wochen im vereinfachten Verfahren erstmalig einen Betriebrat wählen. Zweifelhaft ist Zuordnung zu den sogenannten "leitenden Angestellten". Wer macht dazu eigentlich einen Vorschlag? Steht das in der Wählerliste, die der Arbeitgeber vor Wahl des Wahlvorstandes übergibt? Bitte um Ratschläge.

Viele Grüße Jasmin

9.15204

Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.03.2007 um 18:03 Uhr

@jasmin Der WV stellt dies nach § 5 BetrVG fest.

J
jasmin

09.03.2007 um 20:23 Uhr

@Kölner

Ja, das habe ich alles gelesen. Vielleicht mal ein bisshen konkreter. Person mit Handlungsvollmacht aber keinerlei Entscheidungskompetenzen. Im Prinzip nur "Umsetzer" der Anweisungen von "oben". Kann keine Leute einstellen oder kündigen, ist aber an Vorauswahl beteiligt, wenn einzustellende Person in der Abteilung arbeiten soll. Mein persönliches Empfinden wäre - ist kein leitender Angestellter. Bin aber unsicher, weil eben erste Wahl. Und dürfen eigentlich alle an der Wahl des WV teilnehmen - also auch die Leute,bei denen der Status noch nicht klar ist?

Viele Grüße Jasmin

K
Kölner

09.03.2007 um 21:23 Uhr

@jasmin Kein leitender Angestellter.

J
jasmin

12.03.2007 um 10:32 Uhr

@ Fayence und Kölner

Danke euch beiden. Viele Grüße jasmin

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