Erstellt am 08.03.2007 um 14:01 Uhr von Mona-Lisa
@nachtradler,
entgegen meiner ersten Meinung, dass kein Recht mehr besteht, sieht Däubler das etwas anders... :-)
.......Es kann grundsätzlich auch von ausgeschiedenen AN und erfolglosen Bewerbern wahrgenommen werden, sofern die PA noch vorhanden sind....
§ 83 II Einsichtsrecht in Personalakte BetrVG DKK
Erstellt am 08.03.2007 um 14:27 Uhr von nachtradler
Steht dort tatsächlich. Bin auch davon Ausgegangen, dass nur Arbeitnehmer (also aktuell becshäftigt) das Recht haben. Das dort (Däubler) zitierte Urteil vom 11.05.94 finde ich wo? BAG internet geht nicht soweit zurück, google spuckt auch nichts aus.
Gruß
nachtradler