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Einsichtnahme in Personalakte

N
nachtradler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hat ein ehemaliger Arbeitnehmer (hat den Betrieb vor 3 Jahren verlassen) noch Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte? Darf er Dokumente aus dieser Personalakte verlangen? Gruß nachtradler

4.20102

Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

08.03.2007 um 15:01 Uhr

@nachtradler, entgegen meiner ersten Meinung, dass kein Recht mehr besteht, sieht Däubler das etwas anders... :-)

.......Es kann grundsätzlich auch von ausgeschiedenen AN und erfolglosen Bewerbern wahrgenommen werden, sofern die PA noch vorhanden sind....

§ 83 II Einsichtsrecht in Personalakte BetrVG DKK

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nachtradler

08.03.2007 um 15:27 Uhr

Steht dort tatsächlich. Bin auch davon Ausgegangen, dass nur Arbeitnehmer (also aktuell becshäftigt) das Recht haben. Das dort (Däubler) zitierte Urteil vom 11.05.94 finde ich wo? BAG internet geht nicht soweit zurück, google spuckt auch nichts aus. Gruß nachtradler

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