Einsichtnahme in Personalakte
Hallo, hat ein ehemaliger Arbeitnehmer (hat den Betrieb vor 3 Jahren verlassen) noch Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte? Darf er Dokumente aus dieser Personalakte verlangen? Gruß nachtradler
Community-Antworten (2)
08.03.2007 um 15:01 Uhr
@nachtradler, entgegen meiner ersten Meinung, dass kein Recht mehr besteht, sieht Däubler das etwas anders... :-)
.......Es kann grundsätzlich auch von ausgeschiedenen AN und erfolglosen Bewerbern wahrgenommen werden, sofern die PA noch vorhanden sind....
§ 83 II Einsichtsrecht in Personalakte BetrVG DKK
08.03.2007 um 15:27 Uhr
Steht dort tatsächlich. Bin auch davon Ausgegangen, dass nur Arbeitnehmer (also aktuell becshäftigt) das Recht haben. Das dort (Däubler) zitierte Urteil vom 11.05.94 finde ich wo? BAG internet geht nicht soweit zurück, google spuckt auch nichts aus. Gruß nachtradler
Verwandte Themen
Personalakte einsehen
ÄlterWie kann ein Mitarbeiter seine Personalakte einsehen? Muß er dieses Schriftlich beantragen oder geht dieses auch Mündlich? Und falls er etwas aus der Personalakte entfernt haben will, kann er dies da
Personalakte- Arbeitgeber möchte Betriebsratstätigkeiten und Schulungen dort notieren
ÄlterHallo allerseits, vielleicht kann uns jemand helfen. Wir streiten uns mit unserem Arbeitgeber derzeit über unseren Schulungsanspruch. Dazu kommt dass er für alle Schulungen Teilnahmebestätigungen ha
Einsichtnahme in Lohnlisten - Hat AG das Recht auf Anwesenheit?
ÄlterHallo, weiß jemand ein Urteil, worin bestätigt wird, dass der Arbeitgeber auch während der Einsichtnahme auch nicht anwesend sein darf, wenn nur ein einziges BRM zur Einsichtnahme berechtigt ist?
Einsichtnahme in Dienstpläne
ÄlterHallo! Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir
Einsicht in Dienstverträge rechtens?
ÄlterHallo zusammen, wir hatten auf Rat eines Anwalts folgenden Beschluss gefasst: Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2012 folgendes beschlossen: Einsichtnahme in die Dienst-/Werkverträ