Betriebsvereinbarungen - Aushang am Schwarzen Brett ?
Hallo,
wir haben uns mit der GL auf verschiedene Betriebsvereinbarungen geeinigt und diese auf einer Betriebsversammlung bekanntgegeben. Sollten wir diese am "schwarzem Brett" aushängen, oder langt ein Hinweis darauf, dass diese jederzeit beim BR einzusehen sind?
Danke
Jens
Community-Antworten (3)
07.03.2007 um 12:43 Uhr
Für die Bekanntgabe ist der Arbeitgeber verantwortlich (Fitting, RN 25 zum § 77 BetrVG). da steht auch ausführlich erläutert, wie die Bekanntgabe erfolgen kann. In unserem betrieb haben wir in jedem Bereich einen Ordner, in dem die BV abgeheftet sind. So kann jeder ungehindert nachlesen.
07.03.2007 um 15:38 Uhr
Für die Öffentlichkeitsarbeit und darstellung des BR wäre es gut wenn ihr die aktuellsten für einen bestimmten Zeitraum an Eure Bretter hängt. So ist der BR immer die erste Wahl bei Informationen an die Belegschaft. Kommt natürlich darauf an wie wichtig euch sowas ist.
07.03.2007 um 20:28 Uhr
Ich finde, dass die Mitarbeiter von wichtigen Betriebsvereinbarungen (z.B. über Arbeitszeit oder Urlaubsgrundsätze) auf Wunsch durchaus ein Exemplar kriegen sollen. Wenn man schon täglich danach arbeiten soll...
Eine andere Möglichkeit wäre auch, sie in einem eventuell vorhandenen Intranet anzubieten.
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