Erstellt am 07.03.2007 um 11:43 Uhr von wölfchen
Für die Bekanntgabe ist der Arbeitgeber verantwortlich (Fitting, RN 25 zum § 77 BetrVG). da steht auch ausführlich erläutert, wie die Bekanntgabe erfolgen kann.
In unserem betrieb haben wir in jedem Bereich einen Ordner, in dem die BV abgeheftet sind. So kann jeder ungehindert nachlesen.
Erstellt am 07.03.2007 um 14:38 Uhr von hanne
Für die Öffentlichkeitsarbeit und darstellung des BR wäre es gut wenn ihr die aktuellsten für einen bestimmten Zeitraum an Eure Bretter hängt. So ist der BR immer die erste Wahl bei Informationen an die Belegschaft. Kommt natürlich darauf an wie wichtig euch sowas ist.
Erstellt am 07.03.2007 um 19:28 Uhr von peters
Ich finde, dass die Mitarbeiter von wichtigen Betriebsvereinbarungen (z.B. über Arbeitszeit oder Urlaubsgrundsätze) auf Wunsch durchaus ein Exemplar kriegen sollen. Wenn man schon täglich danach arbeiten soll...
Eine andere Möglichkeit wäre auch, sie in einem eventuell vorhandenen Intranet anzubieten.