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Schwarzes Brett

K
Kiebitz28
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir als BR haben ein Aushang am schwarzen Brett unserer Firma ausgehangen. Nun hat es unser Filialleiter bereits 3 mal abgerissen, und beim vierten mal rief er mich an das er bald das ganze Brett abreisst falls ich unseren Aushang nicht unterschreibe. Unsere Aushang ist mit der Betriebsrat am ende des Aushangs kenntlich gemacht. Nun meine Frage darf er das einfach so tun, und muss ich unsere Aushänge eigenhändig unterschreiben? Weiss jemand wo ich so etwas im Netz finde und was können wir tun? Danke für eure Antworten

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Community-Antworten (11)

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Mona-Lisa

28.08.2007 um 00:08 Uhr

@Kiebitz28, lt. BetrVG § 40 DKK, RN. 94 steht euch ein eigenes schwarzes Brett zu! Warum lässt du dich auf solche Kindereien ein?

K
Kiebitz28

28.08.2007 um 00:11 Uhr

Hallo das schwarze brett ist ja unseres. Aber er reisst die Schreiben trotzdem ab. Was solln wir tun?Und müssen wir den Aushang unterschreiben?

M
Mona-Lisa

28.08.2007 um 00:20 Uhr

@Kiebitz28, aber hallo! Da wäre doch mal ein Schreiben an die Geschäftsleitung notwendig, dass sie ihren Filialleiter zurückpfeift! Das darf er natürlich nicht! Fordert ein schwarzes Brett mit Glasabdeckung und Schloss, damit solche Aktionen gar keine Chance haben!

Aber Schreiben, die ihr aushängt, sollten schon auch von euch unterschrieben sein...

M
Miezi21

28.08.2007 um 00:20 Uhr

Das darf er gar nicht, das ist euer Brett. Auch was da dran hängt gehört euch. Dem würd ich was erzählen an eurer Stelle

K
Kiebitz28

28.08.2007 um 00:30 Uhr

Müssen die denn unterschrieben sein? Kann der AG das verlangen? Am Textende steht DER BERTIEBSRAT und jeder weiss im Betrieb wer der BR ist

C
Catweazle

28.08.2007 um 00:50 Uhr

@Kiebitz28,

der/die Vorsitzende sollte schon unterschreiben. Das ändert natürlich nichts daran, dass der Filialleiter nichts abreißen darf.

K
Kiebitz28

28.08.2007 um 00:55 Uhr

soll oder muss?

C
Catweazle

28.08.2007 um 01:31 Uhr

@Kiebitz28,

ja, ist das so wichtig? Natürlich müssen nicht alle Aushänge unterschrieben werden. Es wäre z.B. mehr als seltsam wenn der BR ausgehängte Gesetzestexte unterschreibt.

H
H.M

29.08.2007 um 08:39 Uhr

Hallo, Kein Mitglied des BR muß einen Aushang persönlich unterschreiben, aber es ist sinnvoll um diesem Ärger aus dem Weg zu gehen ,eine Spalte: Impressum drunterzuschreiben in der genau steht Verantwortlich: Der BR / Ausschuß für Öffentlichkeitsarbeit etc. Das reicht völlig aus.

H.M

W
wölfchen

29.08.2007 um 10:44 Uhr

Hallo kiebitz28, das Spielchen bei Euch riecht mir ganz stark nach einer "Machtprobe". Und als BR würde ich auch bei solchen Kleinigkeiten nicht einfach nachgeben. Der Filialleiter hat da nix abzureißen und wenn er das trotzdem tut, ist das eindeutig eine Behinderung der BR- Tätigkeit. Unter unseren Aushängen steht stets "Euer Betriebsrat" und das genügt nach unserer Auffassung. Veröffentlichungen von Stadt und Parteien sind auch nicht in jedem Fall vom Bürgermeister oder Parteivorsitzenden persönlich unterzeichnet. Wenn da jemand anderer Meinung ist, soll er mir erst mal die gesetzliche Grundlage dafür vorweisen. Ich kenne jedenfalls kein diesbezügliches Gesetz oder Gerichtsurteil. Derjenige, der moniert, ist in der Beweispflicht. Und einfach abreißen und weitere Sanktionen anzudrohen gehört sicherlich nicht zu einem korrekten Verhalten, was von einem Leiter zu erwarten ist. Den oben genannten Vorschlag - ein schwarzes Brett mit Glasscheibe und abschließbar zu beantragen finde ich gut, denn er signalisiert, dass Ihr nicht gewillt seid, nachzugeben.

RH
Robin H

29.08.2007 um 16:34 Uhr

Mein Vorschlag:

hängt doch mal am schwarzen Brett die ausführliche Einladung zu einer Betriebsversammlung ein, und informiert die Arbeitnehmer darüber, dass die Tagesordnung der Sitzung sowie nähere Informationen dort ersichtlich sind.

Dann soll er dieses Blatt ruhig abreissen. Wenn ihr dann als BR alleine im Versammlungsraum steht, dann leitet ihr ein Strafverfahren nach 119 (1) Nr. 2 BetrVG ein, da der AG nachweislich und erfolgreich die Arbeit des BR gestört und behindert hat.

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