Erstellt am 27.08.2007 um 22:08 Uhr von Mona-Lisa
@Kiebitz28,
lt. BetrVG § 40 DKK, RN. 94 steht euch ein eigenes schwarzes Brett zu!
Warum lässt du dich auf solche Kindereien ein?
Erstellt am 27.08.2007 um 22:11 Uhr von Kiebitz28
Hallo das schwarze brett ist ja unseres. Aber er reisst die Schreiben trotzdem ab.
Was solln wir tun?Und müssen wir den Aushang unterschreiben?
Erstellt am 27.08.2007 um 22:20 Uhr von Mona-Lisa
@Kiebitz28,
aber hallo! Da wäre doch mal ein Schreiben an die Geschäftsleitung notwendig, dass sie ihren Filialleiter zurückpfeift!
Das darf er natürlich nicht!
Fordert ein schwarzes Brett mit Glasabdeckung und Schloss, damit solche Aktionen gar keine Chance haben!
Aber Schreiben, die ihr aushängt, sollten schon auch von euch unterschrieben sein...
Erstellt am 27.08.2007 um 22:20 Uhr von Miezi21
Das darf er gar nicht, das ist euer Brett. Auch was da dran hängt gehört euch. Dem würd ich was erzählen an eurer Stelle
Erstellt am 27.08.2007 um 22:30 Uhr von Kiebitz28
Müssen die denn unterschrieben sein?
Kann der AG das verlangen?
Am Textende steht
DER BERTIEBSRAT
und jeder weiss im Betrieb wer der BR ist
Erstellt am 27.08.2007 um 22:50 Uhr von Catweazle
@Kiebitz28,
der/die Vorsitzende sollte schon unterschreiben. Das ändert natürlich nichts daran, dass der Filialleiter nichts abreißen darf.
Erstellt am 27.08.2007 um 22:55 Uhr von Kiebitz28
Erstellt am 27.08.2007 um 23:31 Uhr von Catweazle
@Kiebitz28,
ja, ist das so wichtig?
Natürlich müssen nicht alle Aushänge unterschrieben werden. Es wäre z.B. mehr als seltsam wenn der BR ausgehängte Gesetzestexte unterschreibt.
Erstellt am 29.08.2007 um 06:39 Uhr von H.M
Hallo,
Kein Mitglied des BR muß einen Aushang persönlich unterschreiben, aber es ist sinnvoll um diesem Ärger aus dem Weg zu gehen ,eine Spalte: Impressum drunterzuschreiben in der genau steht Verantwortlich: Der BR / Ausschuß für Öffentlichkeitsarbeit etc.
Das reicht völlig aus.
H.M
Erstellt am 29.08.2007 um 08:44 Uhr von wölfchen
Hallo kiebitz28,
das Spielchen bei Euch riecht mir ganz stark nach einer "Machtprobe". Und als BR würde ich auch bei solchen Kleinigkeiten nicht einfach nachgeben. Der Filialleiter hat da nix abzureißen und wenn er das trotzdem tut, ist das eindeutig eine Behinderung der BR- Tätigkeit. Unter unseren Aushängen steht stets "Euer Betriebsrat" und das genügt nach unserer Auffassung. Veröffentlichungen von Stadt und Parteien sind auch nicht in jedem Fall vom Bürgermeister oder Parteivorsitzenden persönlich unterzeichnet. Wenn da jemand anderer Meinung ist, soll er mir erst mal die gesetzliche Grundlage dafür vorweisen. Ich kenne jedenfalls kein diesbezügliches Gesetz oder Gerichtsurteil. Derjenige, der moniert, ist in der Beweispflicht. Und einfach abreißen und weitere Sanktionen anzudrohen gehört sicherlich nicht zu einem korrekten Verhalten, was von einem Leiter zu erwarten ist.
Den oben genannten Vorschlag - ein schwarzes Brett mit Glasscheibe und abschließbar zu beantragen finde ich gut, denn er signalisiert, dass Ihr nicht gewillt seid, nachzugeben.
Erstellt am 29.08.2007 um 14:34 Uhr von Robin H
Mein Vorschlag:
hängt doch mal am schwarzen Brett die ausführliche Einladung zu einer Betriebsversammlung ein, und informiert die Arbeitnehmer darüber, dass die Tagesordnung der Sitzung sowie nähere Informationen dort ersichtlich sind.
Dann soll er dieses Blatt ruhig abreissen.
Wenn ihr dann als BR alleine im Versammlungsraum steht, dann leitet ihr ein Strafverfahren nach 119 (1) Nr. 2 BetrVG ein, da der AG nachweislich und erfolgreich die Arbeit des BR gestört und behindert hat.