Erstellt am 27.12.2018 um 13:49 Uhr von celestro
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/ruecktellungen-fuer-ueberstunden_186_231406.html
Google ... 10 Sekunden
Erstellt am 27.12.2018 um 15:05 Uhr von Pjöööng
Rückstellungen sind allerdings nur eine buchhalterische Angelegenheit. Es werden RückSTELLUNGEN und nicht RückLAGEN gebildet! Diese Verbindlichkeiten erscheinen also nur in der Bilanz, aber nicht auf irgendeinem Bank-Konto.
Erstellt am 27.12.2018 um 15:12 Uhr von alterMann
Gesicherte Rücklagen für Überstunden braucht eine Firma nur, wenn sie auf Langzeitarbeitskonten verbucht werden. Da gibt es dann sehr spezielle Regelungen.
Erstellt am 27.12.2018 um 16:11 Uhr von Köpenicker
Celestro hast recht 10sek. Wenn man mit dem richtigen Suchbegriff arbeitet.
Asche auf mein Haupt.