Erstellt am 07.03.2007 um 10:05 Uhr von wölfchen
Mindestens 3 MA müssen den BR wollen.
§ 17 (3) BetrVG regelt, dass drei wahlberechtigte Arbeitnehmer zu einer Betriebsversammlung einladen können, bei der Vorschläge für einen Wahlvorstand gemacht werden können.
Für diese 3 empfiehlt es sich, auch gleich für den Wahlvorstand zu kandidieren (wegen dem Kündigungsschutz).
§ 17 (4) BetrVG regelt ebenfalls wiederum, dass auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen kann, falls diese Betriebsversammlung nicht stattfindet, oder kein Wahlvorstand gewählt wird.
Ich würde Euch jedenfalls als erstes den Gang zu Eurer zuständigen gewerkschaft empfehlen!
Erstellt am 07.03.2007 um 10:05 Uhr von hans
Hallo devildiver,
vgl. §17 BetrVG. Wenn ihr "auf der grünen Wiese" anfangt: drei Arbeitnehmer. Nimm mal Kontakt zu deiner Gewerksaft auf, die Wahlordnung ist auch nicht ohne und bei der Wahl solltet ihr keine Fehler machen.
viel Erfolg!
Hans