Erstellt am 06.02.2014 um 14:06 Uhr von Rapper
Wenn die Kollegin BRM ist, dann muß der AG, wenn er denn kündigen will. vorher den BR anhören. Wenn der BR ablehnt, dann kann er erst einmal nicht so einfach was dagegen machen. 9 Monate krank sind für mich erste einmal kein Kündigungsgrund.
Ihr könnt als BR dem AG den Vorschlag machen, diese Stelle befristet zu besetzen, bis die Kollegin wieder arbeiten kann. Denn für die kranke Kollegin zahlt der AG zur Zeit keinen Pfennig Lohn bzw. Lohnnebenkosten. Das läuft über die Krankenkasse.
Und ne negative Krankheitsprognose kann nicht vom AG so einfach angenommen werden, um ne Kündigung nach 113 auszusprechen..
Da müssen schon genaue Gutachten her, die das eventuell bestätigen.
Erstellt am 06.02.2014 um 16:08 Uhr von gironimo
>Einer Kündigung nach 103 zustimmen wegen negativer Krankheits Prognose?<
(Liegt Euch eine Anhörung nach § 103 vor???)
Nie und nimmer. Wenn Euch der AG nach § 103 BetrVG anhört, könntet Ihr theoretisch die Zustimmung durch schweigen verweigern. Ihr könnt natürlich auch dem AG mitteilen, dass Ihr die Zustimmung verweigert, weil die Kollegin BR-Mitglied ist, daher den Schutz des § 15 KSchG genießt und durch Umschulungsmaßnahmen in der Produktion weiter beschäftigt werden kann.
Da es hier ja um den Wegfall des Arbeitsplatzes wegen Outsourcing geht, spielt die Krankheit überhaupt keine Rolle und ich würde als BR darauf nicht eingehen (ungefragt schon mal gar nicht!!!).
Der AG muss ja dann erst einmal das Gericht anrufen und das kann sich dann mit dem Fall auseinandersetzen.
Erstellt am 07.02.2014 um 00:21 Uhr von paula
Als AG würde ich nun erst mal geschmeidig die Wahl abwarten....