Was kann man bei einer ausserordentlichen Sitzung bearbeiten?
können Einstellungen auch in ausserordentlichen Sitzungen behandelt werden???
Community-Antworten (2)
06.03.2007 um 16:22 Uhr
Na klar, es muss nur rechtzeitig eingeladen werden etc., damit der Beschluss gültig ist.
06.03.2007 um 16:29 Uhr
Möglichkeit 1) es handelt sich um eine außerordentlich eilige Einstellung. so dass eine außerordentliche Sitzung gerechtfertigt ist. Möglichkeit 2) aus einem außerordentlich wichtigen Grund wurde eine außerordentliche Sitzung einberufen. Wenn die Zeit und Frist reicht, warum sollte man bei der Gelegenheit nicht auch noch über eine Einstellung beschliessen können? Meist jedoch verbietet sich das, weil außerordentliche Sitzungen oft so kurzfristig anberaumt werden, weil die Zeit im Nacken sitzt (bspw.fristlose Entlassung), dass von einer ordnungsgemäßen Einladung unter Vorlage der Bewerbungsunterlagen kaum die Rede sein kann. Das ist aber wiederum auch nur relevant, wenn der Einstellung widersprochen werden soll. Eine Zustimmung wird der AG normalerweise nicht anfechten.
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