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Abmahnung - Information an den Betriebsrat?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, irgendwo hatte ich mal gelesen, dass der BR über ausgesprochene Abmahnungen zu informieren ist, um seiner Mitbestimmung ggf. umfassend nachgehen zu können.

Aber wo.....

Wer kann helfen?

4.42406

Community-Antworten (6)

M
MiPa

06.03.2007 um 16:03 Uhr

Hallo, der BR hat leider keine Mitbestimmung bei einer Abmahnung! Die Ausnahme wäre sicherlich eine eigens erstellte BV zu diesem Thema.

Hier kann man alles nachlesen:

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/abmahnung.php

B
betriebsratten

06.03.2007 um 16:23 Uhr

Ich fragte "zu informieren" .... nicht "mitbestimmen" Das mit der nicht-Mitbestimmung ist klar

W
wölfchen

06.03.2007 um 16:34 Uhr

Tja liebe betriebsratten, da gibt es wohl ein kleines Kommunikationsproblem? "ich sagte zu informieren.... nicht mitbestimmen" Du wolltest aber informiert sein, um der Mitbestimmung "umfassend nachgehen zu können", oder lese ich da was falsch? Und wo kein MBR, wozu wollt ihr dann informiert werden? Um mal wieder Gesprächsstoff zu haben ;-)

L
Lotte

06.03.2007 um 17:37 Uhr

betriebsratten, erst bei der verhaltensbedingten Kündigung ist der BR über ausgesprochene Abmahnungen und auch evtl. Gegendarstellungen zu informieren. Vielleicht war das der Zusammenhang in dem Du solcherart gelesen hast?

S
simodo

07.03.2007 um 12:42 Uhr

Hallo Betriebsratten,

wenn es der Mitarbeiter wünscht ist die GL verpflichtet den Br. zu informieren.

M
Mona-Lisa

07.03.2007 um 12:55 Uhr

@simodo, nö, muss der AG nicht! Sollte der betroffene AN die Information an den Betriebsrat wollen, kann er das ja selbst machen...

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