Erstellt am 06.03.2007 um 15:03 Uhr von MiPa
Hallo,
der BR hat leider keine Mitbestimmung bei einer Abmahnung! Die Ausnahme wäre sicherlich eine eigens erstellte BV zu diesem Thema.
Hier kann man alles nachlesen:
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/abmahnung.php
Erstellt am 06.03.2007 um 15:23 Uhr von betriebsratten
Ich fragte "zu informieren" .... nicht "mitbestimmen"
Das mit der nicht-Mitbestimmung ist klar
Erstellt am 06.03.2007 um 15:34 Uhr von wölfchen
Tja liebe betriebsratten,
da gibt es wohl ein kleines Kommunikationsproblem? "ich sagte zu informieren.... nicht mitbestimmen"
Du wolltest aber informiert sein, um der Mitbestimmung "umfassend nachgehen zu können", oder lese ich da was falsch? Und wo kein MBR, wozu wollt ihr dann informiert werden? Um mal wieder Gesprächsstoff zu haben ;-)
Erstellt am 06.03.2007 um 16:37 Uhr von Lotte
betriebsratten,
erst bei der verhaltensbedingten Kündigung ist der BR über ausgesprochene Abmahnungen und auch evtl. Gegendarstellungen zu informieren. Vielleicht war das der Zusammenhang in dem Du solcherart gelesen hast?
Erstellt am 07.03.2007 um 11:42 Uhr von simodo
Hallo Betriebsratten,
wenn es der Mitarbeiter wünscht ist die GL
verpflichtet den Br. zu informieren.
Erstellt am 07.03.2007 um 11:55 Uhr von Mona-Lisa
@simodo,
nö, muss der AG nicht!
Sollte der betroffene AN die Information an den Betriebsrat wollen, kann er das ja selbst machen...