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Kurzfristige oder zu späte Mitteilung bei Einstellungen

M
Mr.Chris
Jan 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen, was tun wenn AG bei Einstellungen nicht rechtzeitig den BR informiert. Z.B. der AG eine nachträgliche Zustimmung erwartet. Wie würdet ihr euren AG diesbezüglich erziehen?

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

21.12.2018 um 09:05 Uhr

§ 101 BetrVG ist das Mittel der Wahl

M
MrChris

21.12.2018 um 09:17 Uhr

Ja unausweichlich. Vielen Dank. Gruß Chris

P
Pickel

21.12.2018 um 12:31 Uhr

Das Instrument der nachträglichen Zustimmung ist für bestimmte Fälle vom Gesetzgeber durchaus im BetrVG vorgesehen.

B
BRHamburg

21.12.2018 um 18:39 Uhr

Es sollte aber trotzdem die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden. Ansonsten dem Arbeitgeber mal ein Seminar in Personalplanung ans Herz legen.

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