Erstellt am 21.12.2018 um 08:05 Uhr von krambambuli
§ 101 BetrVG ist das Mittel der Wahl
Erstellt am 21.12.2018 um 08:17 Uhr von MrChris
Ja unausweichlich. Vielen Dank. Gruß Chris
Erstellt am 21.12.2018 um 11:31 Uhr von Pickel
Das Instrument der nachträglichen Zustimmung ist für bestimmte Fälle vom Gesetzgeber durchaus im BetrVG vorgesehen.
Erstellt am 21.12.2018 um 17:39 Uhr von BRHamburg
Es sollte aber trotzdem die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden. Ansonsten dem Arbeitgeber mal ein Seminar in Personalplanung ans Herz legen.