Kurzfristige oder zu späte Mitteilung bei Einstellungen
Hallo Kollegen, was tun wenn AG bei Einstellungen nicht rechtzeitig den BR informiert. Z.B. der AG eine nachträgliche Zustimmung erwartet. Wie würdet ihr euren AG diesbezüglich erziehen?
Community-Antworten (4)
21.12.2018 um 09:05 Uhr
§ 101 BetrVG ist das Mittel der Wahl
21.12.2018 um 09:17 Uhr
Ja unausweichlich. Vielen Dank. Gruß Chris
21.12.2018 um 12:31 Uhr
Das Instrument der nachträglichen Zustimmung ist für bestimmte Fälle vom Gesetzgeber durchaus im BetrVG vorgesehen.
21.12.2018 um 18:39 Uhr
Es sollte aber trotzdem die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden. Ansonsten dem Arbeitgeber mal ein Seminar in Personalplanung ans Herz legen.
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