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Altersteilzeitvertrag - Muss der Betriebsrat bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages informiert werden, oder ist sogar eine Zustimmung nötig?

B
BRVUth
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Betriebsrat bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages (ohne tarifliche Zugehörigkeit) informiert werden, oder ist sogar eine Zustimmung nötig.

4.21101

Community-Antworten (1)

T
tamirasun

05.03.2007 um 13:03 Uhr

Hallo,...

also bei uns wird dann ein Antrag nach §99 BetrVG Personelle Einzelmaßnahmen gestellt. Wie fassen dann einen Beschluss.

LG

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