Altersteilzeitvertrag - Muss der Betriebsrat bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages informiert werden, oder ist sogar eine Zustimmung nötig?
Muss der Betriebsrat bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages (ohne tarifliche Zugehörigkeit) informiert werden, oder ist sogar eine Zustimmung nötig.
Community-Antworten (1)
05.03.2007 um 13:03 Uhr
Hallo,...
also bei uns wird dann ein Antrag nach §99 BetrVG Personelle Einzelmaßnahmen gestellt. Wie fassen dann einen Beschluss.
LG
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